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StartDigitalesDie E-Gesetzgebung auf dem Fachkongress Digitaler Staat 2024

Die E-Gesetzgebung auf dem Fachkongress Digitaler Staat 2024

Gesetze sind unerlässlich für das Zusammenleben in großen Gemeinschaften. Entsprechend wichtig ist es, dass diese Regeln immer wieder aktualisiert werden, um neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Gesetzgebungsprozess kann jedoch sehr komplex sein: Durch die E-Gesetzgebung soll das Verfahren nun deutlich vereinfacht werden, indem es Schritt für Schritt vollständig digitalisiert und dabei medienbruchfrei und interoperabel gestaltet wird.

Dabei sind zahlreiche Verfassungsorgane wie die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat involviert. Insbesondere mit dem Lobbyregister des Deutschen Bundestages ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte. Gemeinsame Zielsetzung ist es, den Gesetzgebungsprozess transparenter zu gestalten und mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Wie die Gesetzgebung in Zukunft gestaltet wird, wurde auch auf dem Fachkongress Digitaler Staat 2024 in Berlin erörtert. Im Rahmen des Fachforums „E-Gesetzgebung – Transparenz und Partizipation“ äußerten sich Dr. Tim Sauer vom BMI und Maßnahmenverantwortlicher für die E-Gesetzgebung, MDg Christian Heyer, Leiter der Unterabteilung Recht in der Bundestagsverwaltung, und Ingo Bischofs, Director Consulting Expert bei CGI über die Themen E-Gesetzgebung, Lobby-Register und KI.

Moderiert wurde das Panel von den bei CGI für den öffentlichen Bereich Verantwortlichen Richard Bürmann und Dr. Stefan vom Brauk. CGI unterstützt als Dienstleister sowohl die Realisierung der E-Gesetzgebung als auch des Lobbyregisters und hat aktuell einen Beratungsschwerpunkt in der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Projekten mit öffentlichen Kunden.

Status quo im Projekt E-Gesetzgebung

Im ersten Vortrag des Fachforums wandte sich Dr. Sauer zunächst den Herausforderungen der Legistinnen und Legisten zu. Er erläuterte, inwieweit die zahlreichen Komponenten der E-Gesetzgebung schon realisiert seien, und beschrieb die dadurch erzielten Verbesserungen.

Dabei erklärte er auch die iterative Vorgehensweise des gesamten Vorhabens. So werden die Funktionen der E-Gesetzgebung schrittweise implementiert und in die produktive Nutzung bei den Verfassungsorganen überführt. Die Abwicklung erfolgt agil. Einen hohen Stellenwert nimmt das Feedback der zukünftigen Anwenderinnen und Anwender ein, das fortlaufend abgefragt wird und in die Umsetzung einfließt. So wird sichergestellt, dass die Anforderungen auch dann berücksichtigt werden können, wenn diese zu Beginn des Projekts noch nicht vollständig bekannt waren.

Abschließend sprach Dr. Sauer darüber, welches die Ziele für das geplante öffentliche Gesetzgebungsportal sind, und skizzierte den geplanten Funktionsumfang mit möglichen Schnittmengen zum Lobbyregister des Deutschen Bundestages.

Vernetzung des Gesetzgebungsportals mit dem Lobbyregister

Im zweiten Vortrag wurde von MDg Heyer das Lobbyregister des Deutschen Bundestages vorgestellt. Dieses Register ist seit dem 1. Januar 2022 online und hat seitdem zahlreiche Erweiterungen erfahren. Seine Aufgabenstellung ergibt sich weitgehend aus dem 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten und zum 1. März 2024 reformierten Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters. Dem Referenten gelang es dabei, interessante Einblicke zu vermitteln: So weise die unter www. bundestag.de/lobbyregister aufrufbare Anwendung inzwischen mehr als 6.000 Registereinträge mit rund einer Million Einzeldaten auf, die der Öffentlichkeit in einer weltweit einmaligen und besonders nutzungsfreundlichen Form präsentiert würden. MDg Heyer wies auch darauf hin, dass vor allem eine Maßnahme entscheidend ist, um die Einflussnahme von Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern auf die Gesetzgebung sachgerecht abzubilden: die „innovative und konsistente Vernetzung des geplanten Gesetzgebungsportals mit dem Lobbyregister“. So sei es möglich, eine beispiellose Informationsquelle für Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit zu schaffen und damit das Vertrauen in die demokratischen Prozesse zu stärken. In diesem Zusammenhang berichtete er auch über die aktuelle Reform des Lobbyregisters, nach der Lobbyistinnen und Lobbyisten nun verpflichtet sind, die Inhalte und Ziele ihrer Interessenvertretung konkret zu benennen und damit ihren „exekutiven Fußabdruck“ transparent zu machen.

Abgerundet wurde das Fachforum durch den dritten und letzten Vortrag. Darin erläuterte CGI-Referent Ingo Bischofs die Regularien für die Verwendung von KI im Bereich der Gesetzgebung. Er führte unter anderem aus, dass die Rückverfolgbarkeit KI-generierter Inhalte durch erklärbare KI gesichert werden könne. Anschließend beschrieb er weitere Einsatzszenarien für Künstliche Intelligenz und wie sie die Arbeit signifikant erleichtern kann. Dabei verdeutlichte er den Teilnehmenden, dass das Potenzial von KI in der Gesetzgebung durch den neuen maschinenlesbaren Datenstandard Legal- DocML.de für Gesetzestexte noch einmal erheblich wächst.

Alles in allem zeigte sich im Fachforum klar, welche Erwartungen an die E-Gesetzgebung derzeit bestehen und was dafür getan wird, damit sich diese erfüllen.

Der Autor des Gastbeitrags ist Jörn Theile, Director Consulting Services bei CGI.

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