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Mehr Rechtsschutz vor Deepfakes

Am 5. und 6. Juni wird die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister über einen Beschlussvorschlag beraten, der den Bund veranlassen soll, gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich sogenannter Deepfakes zu prüfen. Betroffene sollen Entschädigungsansprüche gegenüber Diensteanbietern geltend machen können.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina äußerte sich besorgt über die manipulierten Dateien, die das Persönlichkeitsrecht massiv beeinträchtigen würden: „Sie sind oft darauf angelegt, Personen des öffentlichen Lebens, aber auch Privatpersonen zu diskreditieren und zu entwürdigen. Gleichzeitig können Deepfakes auch für gezielte Desinformation genutzt werden und dem Ruf von Personen, Institutionen und Unternehmen nachhaltig schaden. Deepfakes in sozialen Netzwerken bedrohen außerdem die Qualität der öffentlichen Debatte und damit einen Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie. Wir müssen dafür sorgen, dass auch künftig Fakten statt Fälschungen den Rahmen für Debatten liefern.“

Wasserzeichen könnten Abhilfe schaffen

Es müsse mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, damit Opfer sich besser und ohne großes Kostenrisiko gegen die Verbreitung zur Wehr setzen könnten. Dafür muss aber der Umgang mit Deepfakes zivilrechtlich genauer geregelt werden. Zudem sollten Programme zur Erstellung von Deepfakes besser reguliert werden. So könnte beispielsweise eine Kennzeichnung nach der Art eines Wasserzeichens in die erstellte Datei integriert werden. Der größte missbräuchliche Anwendungsbereich von Deepfakes ist derzeit der nicht einvernehmliche Austausch von Frauengesichtern in pornografischem Bildmaterial. Auch die Erstellung manipulierter Inhalte, um gezielt auf die politische Meinungsbildung Einfluss zu nehmen, stellt eine zunehmend große Gefahr dar.

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