Vor vier Jahren wurde die Bundesrepublik in eine andere Zeit geschleudert. Während die Zeitenwende bei der Bundeswehr inzwischen Gestalt angenommen hat – etwa mit der Litauen-Brigade –, hinkt der Zivilschutz hinterher. Vieles hat sich die Bundesregierung bei Schutzräumen vorgenommen. Vieles ist noch nicht passiert.
Der Bevölkerungsschutz ist immer ein Spiegel der gegenwärtigen Gefahreneinschätzung. Zu Beginn des neuen Jahrtausends hatte sich die damalige Bundesregierung und die Länder angesichts von Terror und Naturkatastrophen dazu entschieden, den „Schutz der Bevölkerung auf moderne Bedrohungsszenarien auszurichten“. Die nächste Bundesregierung entschied im Jahr 2007 – wieder im Einvernehmen mit den Ländern –, den öffentlichen Schutzraumbau aufzugeben. Seitdem sind, ebenfalls im Einvernehmen mit den Ländern, öffentliche Schutzräume sukzessive rückabgewickelt worden.
Neue Bedrohung, neue Ausrichtung
Die Rückabwicklung wurde gestoppt. „Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 führte zu einer Zäsur in der europäischen Sicherheitsordnung. Eine militärische Bedrohung des NATO-Bündnisgebietes scheint real möglich. Deshalb gilt es, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken“, heißt es nun aus dem zuständigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dies umfasse auch die zivile Verteidigung. „Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle, um die Bevölkerung im Ernstfall zu schützen. Dazu zählen auch die Überlegungen, wo Menschen schnell Schutz vor Splitter- und Trümmerflug finden können, falls es nötig ist“, so das BBK.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welche seit 2020 für die rechtliche Abwicklung öffentlicher Schutzräume zuständig ist, gibt es derzeit noch 579 öffentliche Schutzräume mit 477.593 Schutzplätzen in der formellen Zivilschutzbindung nach dem ZSKG (Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes). Doch sind diese weder funktions- noch einsatzbereit. Zudem befinden sich diese Schutzräume nur in westdeutschen Bundesländern. Dies soll sich ändern.
Dezentralität als Ziel
Schon 2024 verständigten sich das Bundesministerium des Innern (BMI), die BImA und das BBK auf „wesentliche Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes“. Sämtliche Überlegungen seien auf dezentrale bauliche Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung ausgelegt. Aufgrund der anzunehmenden Szenarien punktueller Angriffe mit kurzen Vorwarnzeiten könnten zentral gelegene öffentliche Schutzräume von den meisten Menschen nicht rechtzeitig erreicht werden. Hinzu komme, dass große Personenansammlungen in öffentlichen Schutzräumen zu einem Ziel für einen Angreifer werden könnten, heißt es nach Angaben der BImA.
Das Konzept sieht in groben Zügen vor, dass öffentliche und private Immobilien systematisch erfasst werden und daraus ein digitales Verzeichnis erstellt wird. Auf dieses Verzeichnis sollen dann im Ernstfall Bürgerinnen und Bürger zugreifen können. In einem ersten Schritt sollte die Erfassung öffentlicher Zufluchtsorte schon pilotiert werden. Anschließend sollte die bundesweite Erfassung zügig angestoßen werden. „Dieses Konzept wird derzeit auch im Hinblick auf den Haushalt bewertet. Auf dieser Grundlage werden weitere Entscheidungen abgeleitet. Ein konkreter Zeitpunkt zur Fertigstellung, der anschließenden Veröffentlichung und Umsetzung des Schutzraumkonzeptes (u. a. der Pilotierung) kann derzeit nicht genannt werden“, heißt es auf Anfrage aus der BImA. Zu möglichen Veröffentlichungsterminen oder Zwischenergebnissen wolle man sich in einem laufenden Verfahren nicht äußern. Eine ähnliche Antwort gibt auch das BBK. Private Keller als Schutzraum – dahinter setzt Fregattenkapitän a. D. Prof. Dr. Frank Reininghaus vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) an der Universität Hamburg ein Fragezeichen. „Die Nutzung von privaten Kellerräumen kann nur eine Behelfslösung bzw. ein Provisorium sein“, so Reininghaus. „Ob eine Erhebung privater Schutzräume angesichts des in Deutschland sehr restriktiv ausgelegten Datenschutzes Aussicht auf Erfolg hat oder ob ein komplett anderer Weg beschritten werden muss, sei der Diskussion anheimgestellt.“
Kein rascher Aufbau erwartet
Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland, was die Abdeckung von Schutzräumen angeht, hinterher. Den unangefochtenen Spitzenreiter stellt die Schweiz dar. Es folgen Finnland mit einer 80-prozentigen Abdeckung und Schweden mit einer rund 70-prozentigen Abdeckung.
Die Frage, wie schnell in Deutschland bspw. ehemalige Schutzräume in Kasernen oder U-Bahnschächten zu funktionierenden Bunkern (re-)aktiviert bzw. Bergwerke und Eisenbahntunnel zu solchen umgebaut werden können, wird seit Jahren u. a. in der Fachpresse diskutiert. Eine verlässliche Einschätzung sei jedoch nicht machbar, da zunächst eine substanzielle Bestandsaufnahme aller Räumlichkeiten erstellt werden müsste, so Reininghaus. Sicherlich würde dies mehrere Jahre bis Jahrzehnte in Anspruch nehmen.
Als weitere Hemmnisse für einen raschen Ausbau von Schutzräumen nennt Reininghaus auch die Einstellung der Bevölkerung zu dem Thema, die finanziellen Mittel sowie die fehlenden Kapazitäten und Fachkenntnisse im Bausektor. Hinzu kämen bürokratische sowie juristische Hindernisse.





…nur überflogen und schon ‚geschockt‘: Alleine die tatsache, dass Deutschland das Pferd wieder einmal vergass und den Sattel aber schon in Luxusausfertigung aufzulegen gedachte, was will man sagen. Das Volk, Plebs, der Mensch, der Bürger, der Dumme. Und das im Sondervermögensstatus, der den Verteidigungsetat hinreichend bestückt haben soll, lt. Wirtschaftsexpertise. Ja, ja, c’est la vie 2026.
Hoffentlich gehen unsere Politiker auch leer aus. schaun‘ wir also mal…
…bei dem Kanzler in Deutschland, der ja hinreichend ‚FRED vom JUPITER, sprich das Superbrain in einem Atommeiler so propagierte…da kann ja f a s t nix mehr schiefgehen, oder?!.