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StartSicherheit„Bußgeldkatalog Konsumcannabis” veröffentlicht

„Bußgeldkatalog Konsumcannabis” veröffentlicht

Mit dem Beschluss der Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) hat die Landesregierung NRW auch den dazugehörigen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Auch die Umsetzung von Konsumverboten in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen wurde in einem Erlass festgehalten.
Mit der COwiVO wird die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Konsum von Cannabis sowie Werbeverboten auf die Gemeinden übertragen. Die Verordnung enthält zudem Regelungen zur Kostenfolgeabschätzung, einem möglichen Belastungsausgleich sowie zur Evaluation.
Der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis” soll einen landesweit einheitlichen Rahmen für die Bußgeldverhängung gewährleisten und zur Unterstützung des Gesetzesvollzugs beitragen. Bei der Festlegung der unterschiedlichen Rahmensätze für Bußgelder steht der Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Bei Cannabiskonsum in Verbotszonen liegt der Rahmensatz bei 50 bis 500 Euro. Sollten sich Minderjährige in unmittelbarer Gegenwart befinden, steigt dieser auf 300 bis 1.000 Euro.

Kinder- und Jugendschutz priorisiert

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass er mit dem Zustandekommen des Gesetzes alles andere als zufrieden sei. „Nichtsdestotrotz werden wir es in Nordrhein-Westfalen konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund umsetzen. Der klare Schwerpunkt der Landesregierung wird dabei auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen liegen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sollen die im Konsumcannabisgesetz des Bundes festgelegten Besitzmengen, Konsumverbote und Werbeverbote konsequent durchgesetzt werden.“
Das Konsumcannabisgesetz des Bundes schreibt ein Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen vor. Dies werde in einem durch das Gesundheitsministerium veröffentlichten Erlass bestätigt und gelte auch für Großveranstaltungen wie Volksfeste oder Jahrmärkte. Der Hausrechtsinhabende bzw. die Veranstalterinnen und Veranstalter haben dies durchzusetzen. Die COwiVO ist bereits seit Anfang Mai in Kraft. Mitte des Montas folgte der Bußgeldkatalog und der Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen. Zum 1. Juli treten die Regelungen des Konsumcannabisgesetzes zu Anbauvereinigungen, zu denen derzeit die Umsetzungsregelungen ausgearbeitet werden, in Kraft.

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