StartSicherheitFinanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz verabschiedet

Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz verabschiedet

Zur Bekämpfung der Geldwäsche hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen zu optimieren, das Thema in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden stärker zu verankern, die Analysefähigkeit zu verbessern sowie die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) umzusetzen. Unter anderem soll eine neue Behörde zur Koordinierung von Analyse, strafrechtlichen Ermittlungen und Aufsicht in Fällen von Geldwäsche geschaffen werden. In der vergangenen Woche wurde bereits das parlamentarische Gremium zur Finanzaufsichtsbehörde Financial Intelligence Unit (FIU) eingerichtet.

FKBG verabschiedet
Vergangene Woche verabschiedete der Finanzausschuss nun das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke. Die SPD-Fraktion stellte jedoch in Frage, ob der Gesetzesentwurf bereits in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen werden könne, da es einen Sachzusammenhang zum Vermögensverschleierungsgesetz (VVBG) gebe, das die Bundesregierung nun zeitnah in den Bundestag einbringen solle. Die Fraktionen der Grünen und der FDP betonten, man halte sich mit dem Gesetzentwurf an die Empfehlungen der Standardsetzerin FATF. Laut FDP wolle man bei auffälligen Finanzströmen ansetzen, um direkt an die Strippenzieher und Hintermänner solcher Transaktionen zu gelangen. Zudem lobte die FDP-Fraktion, dass im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) ein zugeschnittenes Aus- und Fortbildungsprogramm gestartet wurde.

Kritik von Union, AfD und Linke
Von Seiten der Unionsfraktion kam die Kritik auf, dass sich Parallelstrukturen innerhalb der Behörden bilden könnten. Zudem sehe man die Gefahr, dass die verschiedenen Behörden sich gegenseitig Mitarbeiter abwerben könnten. Die AfD-Fraktion hätte mit Blick auf die Kompetenzen der Bundesländer lieber eine zentrale Behörde verwirklicht gesehen. Aus Sicht der Gruppe Die Linke sei der Gesetzentwurf hinter den Referentenentwurf zurückgefallen. Die Tatsache, dass die beteiligten Behörden weiterhin getrennt voneinander agierten, ließe darauf schließen, dass der politische Wille, Geldwäsche konsequent zu bekämpfen, fehle.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein