2014 wurde die eiDAS-Verordnung verabschiedet, um die digitale Souveränität Europas zu stärken. Mit der eiDAS 2.0 Verordnung möchte die Europäische Union die Standards für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste auf den neuesten Stand bringen. Ein kurzes Update zum Schlussspurt.
Die größte Neuerung zu eiDAS 2.0 ist die Einrichtung einer EUDI-Wallet. Dabei handelt es sich um eine persönliche digitale Brieftasche für Bürgerinnen und Bürger, die sichere Identifizierung und Verwaltung amtlicher Dokumente mit dem Smartphone ermöglichen soll. Dabei soll auch möglich gemacht werden, Führerschein oder Schulabschlüsse in die digitale Brieftasche zu integrieren.
Auf dem Digitalen Staat Online wurden die Entwicklungen zu eiDAS 2.0 auf den Prüfstand gestellt. Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), forderte einheitliche Standards und Spezifikationen für die Umsetzung. Nur dann könne sich die Wallet auf dem Markt durchsetzen und kompatibel sein.
eiDAS 2.0 werde auch eine Verpflichtung zur Akzeptanz der digitalen Brieftasche vorsehen, so Schnorr. Dies betreffe die Bereiche Finanzen, Telekommunikation und große Online-Plattformen. Für die nationale Umsetzung der Verordnung ist sein Ministerium, das BMDV zuständig. Die Behörde stimme sich eng mit der Bundesnetzagentur (BNetzaA) ab, die die zuständige Aufsichtsbehörde für Vertrauensdienste sei, so der Staatssekretär.
Auch eiD im Fokus
Neben der Wallet beschäftigt sich die Verordnung in Deutschland auch mit der BundID und der elektronischen Funktion des Personalausweises (eID). Hier fordert Schnorr mehr Anwendungsfälle.
Dies sieht auch Dr. Markus Reichel (CDU), Mitglied des Bundestags und zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Digitales, so: „Es fehlt an Marketing für die eID.“ Dazu solle die PIN-Brief Thematik geklärt (der elektr. Personalausweis kann nur mit einem PIN-Brief freigeschaltet werden) werden und die Use Cases erweitert werden. Des Weiteren bemängelt Reichel, dass die Rollen im Ökosystem noch ungeklärt seien. Insbesondere die Einbindung der eID in die EUDI-Wallet sei noch unklar.
Das finale Konzept der EUDI-Wallet soll im Sommer 2025 verfügbar sein, der Rollout ist für 2027 geplant, sagt Dr. Moritz Heuberger, Referent für Digitale Identitäten im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Bis dahin soll es einen Konsultationsprozess mit der kontinuierlichen Einbeziehung der Öffentlichkeit geben. Dieser umschließe Workshops, offene Online-Sprechstunden, Offene Arbeitsgruppen und Interviews, erzählt Heuberger.
Der Text ist eine Kurzfassung zum Thementag „eIDAS 2.0 – Paradigmenwechsel digitaler Identitäten in Europa“ auf Digitaler Staat Online. In der kommenden Behörden Spiegel Ausgabe wird sich dem Thema eindringlich gewidmet.




