Das Bundeskabinett hat zahlreiche Änderungen im Baurecht beschlossen und eine Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht. Damit soll die Anwendung des Städtebaurechts künftig einfacher und praxisorientierter gestaltet werden. Zudem sollen Gemeinden besser auf gesellschaftliche oder wirtschaftliche Veränderungen reagieren und bei Bedarf schneller Baurecht schaffen können.
Konkret führt die Gesetzesnovelle zu einer leichteren Nachverdichtung von Wohnvierteln. Bestehende Gebäude sollen künftig einfacher erweitert oder aufgestockt werden sowie Grundstücke in zweiter Reihe schneller bebaut werden können. Wo möglich und nötig können Kommunen künftig einfacher von bestehenden Bebauungsplänen abweichen und Flächen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausweisen. Weitere Lockerungen der Vorschriften sind für Städte und Gemeinden mit „angespannten Wohnungsmärkten“ vorgesehen.
„Mit dieser großen Novelle des Baugesetzbuches schaffen wir den rechtlichen Rahmen zur Realisierung des Deutschland-Tempos im Bau“, wird Bundesbauministerin Klara Geywitz in einer entsprechenden Pressemitteilung zitiert. Davon würden kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, bauwillige Private und Investoren sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten, profitieren.