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StartDigitalesPflegebegutachtung per Videoanruf

Pflegebegutachtung per Videoanruf

Ab sofort ist die Pflegebegutachtung per Video möglich. Grundlage dafür sind das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und die neu in Kraft getretenen Begutachtungs-Richtlinien.

Bezüglich der Weiterentwicklung von Videosprechstunden steht im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens:Telemedizin soll ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. Insbesondere Videosprechstunden sollen noch umfassender eingesetzt und leichter genutzt werden können.“ Dazu werde die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden in einem ersten Schritt aufgehoben. Gesagt – getan: Neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews kann der Medizinische Dienst nun auch Videotelefonate einsetzen, um die Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu begutachten.

Großer Anstieg von Begutachtungen

Dies sei ein „weiterer wichtiger Schritt, um auch bei steigenden Begutachtungszahlen eine zeitnahe Begutachtung der Versicherten und damit einen zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherstellen zu können“, erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. Die Begutachtung ist Voraussetzung für den Zugang zu den Leistungen. Die Zahl der Pflegebegutachtungen stieg von 1,8 Millionen Begutachtungen im Jahr 2017 auf 2,88 Millionen im Jahr 2023. Durch den demografischen Wandel werden die Zahlen in den kommenden Jahren weiter steigen. „Vorteile hat dieses ortsungebundene Format auch für An- und Zugehörige, die beim Begutachtungstermin nicht vor Ort sein können“, betont Engler.

In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die nun in Kraft getreten sind. Grundsätzlich könne die Begutachtung in allen Fällen per Video ablaufen, in denen eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview möglich sei, informiert der Medizinische Dienst. Dies gelte für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen. Bis ins vergangene Jahr hinein waren Pflegebegutachtungen grundsätzlich nur im Hausbesuch möglich. 

Videobegutachtung als Standard?

In einem derzeit laufenden Projekt wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen die Videobegutachtung regelhaft implementiert werden kann. Das Projekt wird vom GKV-Spitzenverband finanziell gefördert und von der Universität Bremen wissenschaftlich begleitet. Geprüft wird, inwieweit die Ergebnisse einer videobasierten Begutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen. Auch die Praktikabilität und die Akzeptanz der Videobegutachtung aus der Perspektive aller Beteiligten werden abgefragt. Das Projekt läuft bis Ende März 2026.

Besser fände Carola Engler, wenn die Gutachterinnen und Gutachter auf Grundlage der individuellen Situation der antragstellenden Person selbst entscheiden könnten, welche Informationen für eine Begutachtung eingeholt werden müssen und in welcher Form sie durchgeführt wird. Dazu sollte der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde im Dezember letzten Jahres beschlossen (Behörden Spiegel berichtete) und gilt seit März 2024. Es regelt vordergründig den Einsatz von E-Rezept (ab 2024) und der elektronischen Patientenakte (als Standard ab 2025).

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