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StartDigitalesGesetze für eine digitalere Medizin beschlossen

Gesetze für eine digitalere Medizin beschlossen

Der Bundestag hat zwei Gesetze für das Gesundheitswesen beschlossen: Eins betrifft die Digitalisierung und ein zweites die Nutzung von Gesundheitsdaten. Damit wird das E-Rezept ab dem 1. Januar 2024 zum verbindlichen Standard und die elektronische Patientenakte (ePA) für alle voraussichtlich 2025 eingeführt.

Dank des nun beschlossenen Digitalgesetzes sollen Patientendaten künftig immer zugänglich sein – in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert. Geplant ist, dass diese Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss Widerspruch einlegen (Opt-out). Die elektronische Patientenakte, die es bislang gibt, muss aktiv beantragt werden (Opt-in) und wird zurzeit von nur rund einem Prozent der Patientinnen und Patienten genutzt. Die privaten Krankenversicherungen können ihren Versicherten ebenfalls eine ePA anbieten. Menschen ohne Smartphone sollen ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können.

Fortschritt für Patienten und Ärztinnen

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) zufolge bewirken diese Neuerungen eine „deutliche Verbesserung aus Sicht der Patienten“ sowie eine „effizienteren Medizin“. Auch für das medizinische Personal bedeutet das Digitalgesetz Fortschritt. Die Daten könnten künftig ökonomisch, schnell und einfach in die elektronische Patientenakte eingegeben werden. Mit der ePA erhalten die Versicherten zudem eine digitale Medikationsübersicht. So sollen ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt werden.

Das Digitalgesetz sieht weiterhin die verstärkte Nutzung der Telemedizin und von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) vor. Dabei sollen beispielsweise auch in der Psychotherapie Videosprechstunden durchgeführt werden. Das weiterentwickelte E-Rezept soll über eine ePA-App zugänglich sein.

Bessere Behandlung durch Daten

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) greife „wie ein Zahnrad“ in das Digitalgesetz, erklärt Lauterbach, denn: „Mit der digitalen Nutzung der Gesundheitsdaten werden wir diese so aufbereiten, dass sie für die Forschung verwendet werden können.“ Ziel sei langfristig, ein interessantes Land für Studien und Innovation in der Medizin zu werden. Außerdem soll durch die Datennutzung die Behandlung von Patienten im Rahmen der personalisierten Medizin verbessert werden. Für die Datenfreigabe aus der ePA werde ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt.

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