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Mehr Geld, zentrale Beschaffung und Freistellung

Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Die Novelle sieht neben zusätzlichen Finanzmitteln unter anderem zentrale Beschaffungen, die Digitalisierung des Lehrgangsangebots des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie eine verpflichtende Feuerwehrbedarfsplanung des Landes vor.

Mit der Gesetzesnovelle soll der Brandschutz in Niedersachsen jährlich mit insgesamt 8,8 Millionen Euro zusätzlich gestärkt werden. Die Verbesserung der Feuerwehrausstattung im Katastrophenschutz sei aufgrund der stetigen Zunahme überörtlicher Einsatzlagen notwendig gewesen, heißt es aus dem Innenministerium in Hannover.

Darüber hinaus werden durch die Änderung der Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens zusätzliche Landesmittel generiert. Diese Mittel werden künftig für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz verwendet, insbesondere für Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF KatS). Diese Fahrzeuge werden nach der Beschaffung durch das Land den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung gestellt.

Durch die zentrale Beschaffung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit einheitlichem Ausstattungsgrad geht die Landesregierung davon aus, dass im Vergleich zur Eigenbeschaffung durch die Kommunen bessere Einkaufskonditionen erzielt werden können.

Das Land wird zudem zukünftig verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung aufzustellen und fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage werden zentrale Landeseinheiten, wie zur Vegetationsbrandbekämpfung, aufgestellt, die nicht auf Ortsebene vorgehalten oder von den Kommunen finanziert werden können.

Freistellungsanspruch für Betreuer

Darüber hinaus wird mit der Gesetzesnovelle ein Freistellungsanspruch für Betreuerinnen und Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren eingeführt, die an Freizeitmaßnahmen wie Zeltlagern teilnehmen. Damit leistet das Gesetz einen weiteren wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr, so das niedersächsische Innenministerium.

Außerdem wird die Digitalisierung des Lehrgangsangebots des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) weiter vorangetrieben. Hierzu sollen unter anderem die digitalen Lerninhalte ausgeweitet und die Lehrgangsverwaltung stärker vernetzt werden. Insbesondere im Bereich der theoretischen Wissensvermittlung soll künftig, unter Berücksichtigung der veränderten Bedürfnisse der Feuerwehren, verstärkt auf digitale Inhalte gesetzt werden.

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