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StartSicherheitVermehrte Straftaten gegen Frauen

Vermehrte Straftaten gegen Frauen

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen stehen neue Zahlen des BKA im Fokus. Das erste Lagebild zu „geschlechtsspezifischer gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeigt deutlich: Gewalt an Frauen nimmt immer weiter zu . Der Bedarf an Schutzmaßnahmen bleibt groß.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erstmalig ein gebündeltes Lagebild aller geschlechtsspezifischer Straftaten gegen Frauen und Mädchen veröffentlicht. Das Lagebild ist Teil der Istanbuler-Konvention. Gemeinsam mit dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen schenkt es der Thematik neue Aufmerksamkeit.
Im vergangenen Jahr verzeichnete das BKA rund 52.000 Fälle, in denen Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten wurden. Zu diesen zählten unter anderem Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung. Verglichen mit dem vorherigen Jahr bedeutet dies ein Anstieg von 6,2 Prozent. Im Bereich häusliche Gewalt wurden mehr als 180.000 weibliche Opfer gezählt und somit eine Zunahme von 5,6 Prozent registriert.

Im Dunkelfeld der Zahlen

Besonders hoch war der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK). 322 Straftaten wurden registriert, 56,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zunahme im Deliktbereich Digitale Gewalt war mit 25 Prozent deutlich zweistellig. Die meisten Straftaten in diesem Tatbereich betreffen Nötigungen, Bedrohungen und Stalking. Digitale Gewalt gegen Minderjährige besteht überwiegend aus Missbrauchsdelikten. Laut BKA liegt der Anteil an weiblichen Opfern, die von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet wurden, bei über 80 Prozent. Mit insgesamt 360 Femiziden im vergangenen Jahr gab es beinahe jeden Tag einen Mord gegen eine Frau oder ein Mädchen auf Grund ihres Geschlechts.

„Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind“, sagte BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer. Außerdem müsse in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt davon ausgegangen werden, dass die Zahlen deutlich höher sind. „Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten“, so Kretschmer.

Mit Härte gegen Gewalt

„Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer“, mahnte Bundesinnenministerin Faeser hinsichtlich der Ergebnisse des Lagebilds. Neben harten Strafen benötige es verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln. Nur so könne sichergestellt werden, dass sich die Täter „tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können.“
Kurz vor dem Koalitionsbruch brachte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) ein Gesetz gegen Gewalt an Frauen auf den Weg. Das Gewalthilfegesetz solle Frauenhäuser finanziell unterstützen und einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt schaffen. Laut Berechnungen des Familienministeriums von Lisa Paus würden dem Bund dadurch zwischen 2027 und 2036 Kosten von 2,2 Milliarden Euro entstehen. Während der Ampel-Koalition hatte das FDP-geleitete Finanzministerium der Finanzierung nicht zugestimmt.

Der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hat dies nun offenbar getan. Als nächstes möchte das Familienministerium das Gesetz jetzt in die Länder- und Verbändeanhörung schicken und es in der kommenden Woche ins Kabinett einbringen. „Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden“, betonte die Familienministerin.
Ob das Gesetz tatsächlich noch vor den Neuwahlen im Februar verabschiedet wird, ist jedoch fraglich. Zu einer Zustimmung der FDP war es bereits während der Koalition nicht gekommen. Und die Union hat inzwischen einen eigenen Antrag zum Thema Gewaltschutz eingereicht. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion zeigt deutliche Ähnlichkeiten mit dem Gesetzesvorschlag des Familienministeriums (BMFSFJ) auf. So fordert die Oppositionspartei eine „verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern“ sowie einen „Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für Betroffene von häuslicher Gewalt“

Deutliche Signale

Von Seiten der Polizei werden Stimmen für eine möglichst schnelle Verabschiedung laut. So unterstrich Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), in einer Pressemitteilung, dass das Gesetz bereits dieses Jahr hätte verabschiedet werden müssen. „Mit dem Scheitern der Ampel-Regierung steht jetzt auch der verbindliche Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen auf dem Spiel“, so Krause-Schöne. Dazu dürfe es nicht kommen. „Das Gewalthilfegesetz muss kommen und die Istanbul-Konvention muss lückenlos umgesetzt werden“, sagte die GdP-Bundesfrauenvorsitzende.

Im Zuge des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November forderte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) „deutliche Signale zur Durchsetzung des Schutzversprechens“. „Immer mehr Menschen, insbesondere Frauen, meiden bestimmte Plätze und Stadtteile aus Angst vor Übergriffen oder Belästigungen“, mahnte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Aus diesem Grund appelliere die DPolG bereits jetzt an die neue Bundesregierung „notwendige Sicherheitsgesetze“ und „größere Anstrengungen zur Sicherung des öffentlichen Raums“ durchzusetzen. Dazu gehörte unter anderem der Ausbau städtebaulicher Kriminalprävention. Außerdem sprach sich Wendt klar für den Einsatz von Fußfesseln, den Ausbau von Hilfsangeboten und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen aus.

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