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Strittige Prüfungsrechte

Der Rechnungshof Hessen hat beim Land seine Prüfungsrechte gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) eingefordert.

Der Hintergrund der Forderung: Hessen erhöhte die Beteiligung an der Bank um 30,08 Prozent sowie das Kernkapital um zwei Milliarden Euro. Nach dem geltenden Staatsvertrag, der 1992 zwischen Hessen und Thüringen geschlossen wurde, sind die nach der Landeshaushaltsordnung bestehenden Prüfungsrechte des Rechnungshofs ausgeschlossen. Nach Auffassung des Rechnungshofs gelten die Prüfungsrechte aus der Verfassung und aus dem bundesweit geltenden Haushaltsgrundsätze-Gesetz jedoch unverändert fort. Die Helaba bestreitet das Prüfungsrecht.

Wie der Rechnungshof nun in einer Pressemitteilung schreibt, fordere er deshalb vom Land, den Staatsvertrag entsprechend abzuändern. So solle er in die Lage versetzt werden, seine Prüfungsrechte „wirksam auszuüben“. Geschehe dies nicht, sehe sich der Rechnungshof gezwungen, seine Prüfungsrechte im Sinne einer lückenlosen Finanzkontrolle gerichtlich klären zu lassen.

Prüfungsrechte „wirksam ausüben“

Die Rechnungshof-Prüfer sind nach der hessischen Verfassung verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen. Dazu zählen die unmittelbare Landesverwaltung, die Landesbetriebe und Sondervermögen sowie Stellen außerhalb der unmittelbaren Verwaltung, die Finanzverantwortung für das Land übernehmen. Insbesondere zählt hierzu auch die Helaba.

„Gerade vor dem zusätzlichen Milliardeninvestment des Landes sollten unsere Prüfungsrechte gegenüber der Helaba unmissverständlich sichergestellt werden“, erläuterte der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Walter Wallmann, die Forderung. Dass das Prüfungsrecht von der Bank bestritten werde, sei nicht länger hinnehmbar. „Die Frage, ob eine Prüfung stattfindet, sollte nicht im Ermessen der geprüften Stelle selbst liegen“, so Wallmann.

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