Mit dem traditionellen Weihnachtsfrieden sorgt die Finanzverwaltung auch in diesem Jahr für Entlastung und Ruhe in der Feiertagszeit. Belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen werden pausiert, nur in dringenden Fällen greift das Ministerium ein.
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen führt auch 2024 den bewährten Weihnachtsfrieden fort. Vom 17. bis zum 31. Dezember verzichtet sie auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen und unangekündigte Betriebsprüfungen. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern in der Weihnachtszeit Freiräume für Besinnlichkeit und das Zusammensein mit ihren Liebsten zu schaffen.
Vollstreckung nur in dringenden Fällen
„Die Herausforderungen unserer Zeit fordern Solidarität und Zusammenhalt. Besonders während der Feiertage sollten wir uns auf das Miteinander konzentrieren können“, erklärt Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk. Die Finanzverwaltung wolle mit dieser Maßnahme ihren Beitrag leisten, um den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine unbeschwerte Weihnachtszeit zu ermöglichen. Während des Weihnachtsfriedens werden keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und Prüfberichte nicht versandt. Lediglich in dringenden Fällen, wie bei drohender Verjährung, greift die Finanzverwaltung ein, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden jedoch weiterhin verschickt, insbesondere um Erstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastungen sicherzustellen.
Alle Jahre wieder
„Der Weihnachtsfrieden ist mehr als nur eine Tradition. Er ist Ausdruck von Respekt und Mitgefühl und zeigt die bürgerfreundliche Ausrichtung unserer Verwaltung“, so Optendrenk. Dies sei nicht nur in der Weihnachtszeit wichtig, sondern eine Kernkompetenz moderner Verwaltungsarbeit. Mit der Maßnahme setze die Finanzverwaltung ein klares Zeichen für Bürgernähe und Verständnis in einer oft hektischen Zeit. Der Weihnachtsfrieden biete Raum für das Wesentliche – ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen.




