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StartStaat & RathausGrundsteuerlast steigt teils auf das Doppelte

Grundsteuerlast steigt teils auf das Doppelte

Die Steuerlasten für Immobilieneigentümer steigen in diesem Jahr drastisch an. Viele Kommunen haben die neuen Bescheide aber noch nicht verschickt.

Seit 1. Januar gilt die neue Grundsteuer. In diesen Tagen erhalten Grundstückseigentümer die neuen Steuerbescheide. Wie der Verband Haus & Grund für insgesamt zehn Bundesländer errechnet hat, wird sich dadurch in vielen Regionen die Grundsteuerlast verdoppeln. Der Aufschlag liege im Durchschnitt bei 116 Prozent.

Lediglich in 2,7 Prozent der Fälle bleibe die Steuerlast stabil. Mit 36,5 Prozent sinken in gut einem Drittel der Fälle die Steuersätze – und das um teils bis zu 76 Prozent. 60,8 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer und damit mehr als die Hälfte müssen hingegen mehr Steuern bezahlen, in der Spitze summiere sich der Aufschlag auf bis zu 996 Prozent. Von der Steigerung sind insbesondere Hausbesitzer in Baden-Württemberg und Hessen betroffen, hier würden die Kosten in einigen Fällen sogar um mehrere tausend Euro steigen, teilt der Verband mit.

„Aufkommensneutralität“ nicht länger gegeben

Als der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler die Grundsteuerreform 2019 auf den Weg brachte, beschrieb er diese als „aufkommensneutral“. Einige Immobilieneigentümer würden mehr bezahlen müssen, andere entsprechend weniger. Von einer Aufkommensneutralität kann mit Blick auf die aktuellen Zahlen keine Rede mehr sein: Viele Kommunen sind aufgrund ihrer finanziell desaströsen Lage gezwungen, die Grundsteuersätze anzuheben.

In etlichen Städten und Gemeinden wurden die neuen Bescheide allerdings noch nicht verschickt, da die Berechnungen noch laufen. Warnecke rät daher: Sofern Grundstücksbesitzer noch keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben, sollten sie vorerst keine Grundsteuer zahlen. Rechtsexperten beurteilen die Situation anders. Eine einseitige Einstellung der Zahlung berge Risiken, da rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten. Sie empfehlen, die Zahlung nicht einfach einzustellen.

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