Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Erklärung zur Alterssicherung verabschiedet. Diese soll minderjährige Userinnen und User davor schützen, ungeeigneten Online-Inhalten ausgesetzt zu sein – und dabei den Datenschutz berücksichtigen. Zudem beschloss der Ausschuss eine Taskforce für die Durchsetzung von KI.
In der Erklärung listet der EDSA zehn Grundsätze für die konforme Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bestimmung des Alters im Internet auf. Die Alterssicherung sei „von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass Kinder nicht auf Inhate zugreifen, die für ihr Alter nicht geeignet sind“, erklärte der EDSA-Vorsitzende Anu Talus. Die Überprüfung des Alters oder der Altersspanne müsse dabei „so wenig aufdringlich wie möglich sein“, so Talus. Der EDSA arbeitet dabei auch mit der Europäischen Kommission im Rahmen der Arbeitsgruppe zum Digital Services Act (DSA) zusammen.
ChatGPT-Taskforce
Das EDSA-Board beschloss zudem, den Anwendungsbereich der ChatGPT-Taskforce auf die Durchsetzung von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten. In diesem Zusammenhang betonten die Mitglieder des EDSA, dass die Maßnahmen der Datenschutzbehörden in dringenden sensiblen Angelegenheiten koordiniert werden müssten, und verwiesen auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese sei entwickelt worden, „um hohe Datenschutzstandards beizubehalten und gleichzeitig das Potenzial von Innovationen wie KI zum Nutzen unserer Wirtschaft voll auszuschöpfen“, erläuterte Talus den Zusammenhang. Für dieses Gleichgewicht werde die EDSA-Taskforce und das zukünftige Krisenreaktionsteam eine entscheidende Rolle spielen.