In Zukunft dürfen im hessischen öffentlichen Personenverkehr weder Messer noch andere Waffen mitgeführt werden. Eine entsprechende Verordnung ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten.
„Gerade in Zügen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen, was bei einem Angriff zu einer gefährlichen Falle werden kann“, erklärte der Hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hinsichtlich des Verbots. Nach Ansicht Posecks trägt das neue Verbot „erheblich zur Sicherheit in Hessen bei“. Unter das Verbot fallen insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Elektroschockgeräte sowie Messer aller Art. Des Weiteren umfasst das Verbot anlasslose Kontrollen durch die örtlichen Ordnungsbehörden und die Polizei.
Hierzu dürfen sie Personen kurzzeitig anhalten, befragen und mitgeführte Gegenstände sowie die Person durchsuchen. Ein Verstoß gegen das Waffenverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann somit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem können Waffen und Messer eingezogen werden. Ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem die Vollzugsdienstkräfte der Polizeien des Bundes und der Länder. Auch die Einsatzkräfte der Rettungsdienste dürfen weiterhin Messer mitführen.
Laut dem Innenminister haben die bereits zuvor eingeführten Messer- und Waffenverbotszonen wie in Wiesbaden, Frankfurt und Kassel eine hohe präventive Wirkung gezeigt. „Waffenverbotszonen eröffnen der Polizei vor allem zusätzliche Kontrollmöglichkeiten. Zudem steigern sie das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“, betonte der Innenminister.