Im Koalitionsvertrag erklären CDU, CSU und SPD ihre Pläne für eine Reform der Datenschutzaufsicht: So soll die Aufsicht über die Wirtschaft beim Bund gebündelt werden. Die Bundesbehörde soll zudem unbenannt werden. Die aktuelle BfDI zeigt sich dazu bereit. Kritik kommt hingegen von den Landesdatenschützern.
„Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundesdatenschutzbeauftragten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ergänzt in einem Statement, dass es sich dabei um die Aufsicht über die Privatwirtschaft handelt. Bislang sind die Datenschutzbehörden der Länder für die Aufsicht über Unternehmen in ihrer Region zuständig. Die BfDI beaufsichtigt hingegen einige bundesweit tätige Unternehmen mit unterschiedlichen Standorten.
Einheitliche Entscheidungen
„Ich stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde mich für einen innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz einsetzen“, erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt im September 2024 antrat. Die Bündelung müsse ihr zufolge darauf abzielen, „passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten“. Bürgerinnen und Bürger müssten weiterhin „gut geschützt“ bleiben, stellt Specht-Riemenschneider klar.
Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, kritisiert die Vorstellungen der neuen Bundesregierung. Die Pläne seien „noch nicht zu Ende gedacht“ und würden Unternehmen, Bürgern und der Politik im Land „Service, Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten“ nehmen. „Mit einer zentralen Aufsicht beim Bund verlieren sie leicht zugängliche Beratung und das stärkt sie überhaupt nicht“, so Gayk. Die Landesdatenschützer hätten über die Jahre gute Kontakte aufgebaut, die zu „schnellen und praxisnahen Lösungen“ führen würden. Gemeinsam mit den anderen Landesdatenschützern werde Gayk den Dialog mit der neuen Bundesregierung suchen.
Weitere Reformen
Die Bundesbehörde soll zudem umbenannt werden und künftig die Datennutzung im Namen tragen: „Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“. Dazu betont die BfDI: „Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde.“
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, die Datenschutzkonferenz (DSK) im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verankern – „um gemeinsame Standards zu erarbeiten“. Weiterhin sollen „Spielräume“ der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genutzt werden, um Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen im Datenschutz zu erreichen. Auf europäischer Ebene wollen die Parteien darüber hinaus die Ausnahme bestimmter Fälle vom Anwendungsbereich der DSGVO bewirken.




