Nachdem sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Dezember 2024 auf einen Staatsvertrag für das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) geeinigt hatten, hat nun auch das Bundeskabinett zugestimmt. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ eingeleitet.
„Mit diesem Kabinettbeschluss kommt Deutschland dem Ziel einer vernetzten, automatisierten Verwaltung einen wichtigen Schritt näher“, erklärt Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Mit dem NOOTS wird eine gemeinsame Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern aufgebaut. Damit ist das System ist die technische Basis für das Once-Only-Prinzip, also dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten bei Behörden nur einmal angeben müssen.
Der NOOTS-Staatsvertrag bildet die gesetzliche Grundlage für das System. Damit er in Kraft treten kann, muss er fristgerecht durch Bund und Länder ratifiziert werden. Die schnelle Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zum Ratifikationsgesetz des Bundes soll zu einem zügigen Inkrafttreten des NOOTS-Staatsvertrags beitragen, teilt das BMDS mit.
Der Gesetzesentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag kann hier eingesehen werden.






