Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht Handlungsbedarf. Mit einer Anpassung im Strafrecht soll dieses künftig besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage reagieren können. Hierzu hat das Ministerium heute einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht.
Das Ministerium greift mit dem Entwurf eine EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung auf, die nun umgesetzt werden soll. Konkret sieht die Anpassung eine Verschärfung des Straftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit vor. Auch den Straftatbestand der Vorbereitung terroristischer Straftaten will das BMJV überarbeiten. So sollen künftig auch Fälle der Vorbereitung von Anschlägen mit gefährlichen Werkzeugen – wie Fahrzeugen oder Messern – einbezogen werden.
„Terroristen, Extremisten und autoritäre Regime greifen unsere Freiheit an. Wir geben darauf eine klare Antwort“, erklärte die Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Antwort ist eine Fortentwicklung des Strafrechts und seine Anpassung an die neuen Bedrohungslagen. „Unser Ziel ist klar: Mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land – durch klare Regeln und konsequente Strafverfolgung“, so Hubig.
Mit der Veröffentlichung wurde der Entwurf auch an Länder und Verbände verschickt. Nach Angaben des BMJV haben die interessierten Kreise nun Gelegenheit, bis zum 15. August Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden nach ihrem Eintreffen auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
Nachschärfung notwendig
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte in einer Pressemitteilung den Vorstoß des BMJV. Zeitgleich mahnte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz jedoch: „Strafverschärfungen allein reichen nicht aus, denn sie greifen erst, wenn die Tat bereits verübt wurde.“ Um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, brauche es einen täterorientierten Ansatz. Zudem müssten Prävention und Gefahrenabwehr stärker in den Fokus rücken. Konkret forderte Poitz Investitionen in qualifiziertes Personal, moderne technische Ausstattung und einen gezielten, ermittlungsunterstützenden Einsatz von KI bei terroristischem Personenpotenzial. „Die polizeiliche Königsdisziplin ist die Gefahrenabwehr als zentraler Schlüssel für mehr Sicherheit. Dazu brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen nicht nur den politischen Rückhalt, sondern auch die nötigen Befugnisse“, so Poitz.




