Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen können Leistungen der Sozialen Entschädigung ab sofort digital beantragen. Menschen, die Gewalt erfahren haben, soll dadurch noch schneller geholfen werden.
Die Soziale Entschädigung ist seit dem 1. Januar 2024 im 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) verankert. Ihr Ziel ist es, Opfern von unterschiedlichen Formen von Gewalt, etwa häusliche oder sexualisierte Gewalt sowie Menschenhandel, medizinische und psychotherapeutische Behandlung und finanzielle Entschädigung zu ermöglichen. In Hessen ist dies nun auf digitalem Wege möglich.
„Mit dem Online-Antrag auf Soziale Entschädigung bieten wir Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren, niedrigschwelligen und barrierefreien Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen. Diese können nun rund um die Uhr und auch von zu Hause aus beantragt werden“, so Heike Hofmann (SPD), Hessens Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziale und Mitglied des Bundesrates. „Wir machen einen großen Schritt hin zu mehr Digitalisierung und Nutzerfreundlichkeit in der Sozialhilfe. Gerade für Menschen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, ist es wichtig, unkomplizierten und schnellen Zugang zu Unterstützung zu erhalten“, so Hofmann weiter.
Antrag über Sozialplattform
Der digitale Antrag ist ab sofort über die ländergemeinsame Sozialplattform möglich, die federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde. Hessen ist das zweite Bundesland nach Schleswig-Holstein, das diesen digitalen Weg als Ergänzung zur analogen Beantragung anbietet. Neben der Sozialen Entschädigung sollen künftig auch weitere Sozialleistungen der Kommunen über die Sozialplattform beantragt werden können.




