Inklusion und Teilhabe sind zentrale Ziele für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Wichtig ist, alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu erreichen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen. Nur wer Zugang zu Informationen hat, kann selbstbestimmt am politischen, gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und entscheidend für das alltägliche Funktionieren der Demokratie.
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Viele von ihnen, auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Ältere, profitieren von barrierefreier Kommunikation. Deshalb ist es des Anspruch des BMAS, möglichst barrierefrei und inklusiv zu kommunizieren – auf unserer Website und über Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram, X und LinkedIn.
Das BMAS möchte barrierefrei kommunizieren – und ‚muss‘ es auch. Als öffentliche Institution sind Ministerien laut Paragraf 12 Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet, Online-Angebote barrierefrei zu gestalten – etwa durch Untertitel in Videos, kontrastreiche Gestaltung oder einfache Sprache. Dass ein Ministerium für Soziales und Teilhabe dem nachkommt, ist selbstverständlich.
Grundsätzlich gilt, Posts klar und verständlich in einfacher Sprache zu verfassen. Praktisch ist das oft herausfordernd, da die Quellen und Themen oft sehr fachlich sind. Die Kunst besteht darin, Übersetzungsarbeit zu leisten – inhaltlich und sprachlich. Oft helfen schon ein paar Grundregeln: aktiv formulieren, kurze Sätze bilden, Fremdwörter vermeiden und Fachbegriffe, wo nötig, erläutern.
Sprachauswahl
Einfache Sprache kann die Redaktion eigenständig verwenden. Für Leichte Sprache sind Fachleute nötig. Leichte Sprache wurde speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelt, zum Beispiel für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie folgt klaren Regeln und ist noch stärker vereinfacht als Einfache Sprache. Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten profitieren von Leichter Sprache. Wer sich hier gerne belesen möchte, findet weiterführende Informationen im Ratgeber Leichte Sprache.
Beim Verwenden von Hashtags achtet das BMAS darauf, Großbuchstaben für jedes Wort und jede Abkürzung zu verwenden. Das trägt zur besseren Lesbarkeit bei. Grafiken haben ausreichende Farbkontraste und möglichst lesbare Schriftarten und -größen, um Menschen mit Sehbehinderung zu erreichen. Bei Vordergrund und Hintergrundfarbe, etwa bei Schrift auf Farbfläche oder Bildern, muss der Kontrastwert ausreichend hoch sein. Entsprechend setzt das BMAS eher Volltonfarben als Pastelltöne ein. Mithilfe einfacher Tools lassen sich die Kontraste im Gestaltungsprozess schnell und unkompliziert überprüfen.
Barrierefreies Bewegtbild
Grafiken und Fotos erhalten ergänzend Bildbeschreibungen, die via Screenreader lesbar sind. Videos der Ministerin laufen meist mit Untertiteln. Diese sind hilfreich für gehörlose Interessierte – und auch Nutzer am Smartphone, die ohne Ton zuschauen, können den Inhalt erfassen.
Teile der Videos werden auch in Gebärdensprache übersetzt und im Splitscreen veröffentlicht. Die Bildschirmfläche wird in zwei getrennte Bereiche aufgeteilt, um mehrere Ansichten parallel anzuzeigen. Manchmal stößt die Übersetzungsarbeit bei Fachbegriffen an Grenzen. Auch bei Eigennamen oder den Titeln von Gesetzen und Verordnungen sind die Möglichkeiten begrenzt. Zwar lässt sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Lieferkettengesetz kürzen. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung hingegen lässt sich schwer vereinfachen.
Inklusion im Zeitfaktor
Oft spielt der Faktor Zeit eine erhebliche Rolle: Was einfach aussieht ist manchmal langwierig, wenn Formulierungen immer weiter vereinfacht oder die Kontraste angepasst werden müssen. Wie erwähnt bekommen Videos des BMAS grundsätzlich schwarze Untertitel auf weißem Balken – möglichst in leserlichem Satz. In sehr eiligen Fällen muss jedoch die plattformeigene Untertitelung reichen – auch wenn diese nicht immer optimal alle Ansprüche an Barrierefreiheit erfüllt.
Gebärdensprache und Leichte Sprache auch in zeitkritischen Fällen bereitzustellen, ist eine besondere Herausforderung. Hier haben einzelne Ressorts schon gute Lösungen. Bessere Vernetzung und der Austausch von Best-Practice-Beispielen können hier sicher noch weiter helfen.
Die Plattformen entwickeln sich stetig weiter. Als das BMAS mit Social Media angefangen hat, gab es einige Funktionalitäten noch nicht, etwa eine automatische Untertitelung. Ebenso bieten heutige Smartphones bereits Tools wie Screenreader, die eine Teilhabe an digitaler und Social-Media-Kommunikation ermöglichen bzw. vereinfachen. Auch lassen sich Texte übersetzen und Schriften vergrößern. Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Juni 2025 gilt: Smartphones und Tablets müssen Funktionen enthalten, die Menschen mit Sehbehinderungen eine barrierefreie Kommunikation ermöglichen. Zum Thema Barrierefreiheit sind Verbände wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. oder auch das Team von #BarrierefreiPosten gut ansprechbar. Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See kann bei Fragen weiterhelfen.
Die beim BMAS angesiedelte Bundesinitiative Barrierefreiheit, macht deutlich: Barrierefreiheit ist eine Querschnittsaufgabe und ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.
Dies ist ein Gastbeitrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

