Berlin ist Spitzenreiter – zumindest, wenn es um die Zahl der Versammlungen und Demonstrationen geht. Über 7.600 solcher Veranstaltungen zählte die Hauptstadt im vergangenen Jahr. Damit stieg auch die Zahl der Einsatzstunden bei der Polizei – eine Belastung, die für die Einsatzkräfte zunehmend schwerer zu bewältigen ist.
„Versammlung gegen die Entscheidung zur Ernennung von Taliban-Vertretern an den afghanischen Botschaften in Deutschland“, „Klimamahnwache, Pariser Abkommen, Fridays For Future, Umweltschutz wie Verschmutzung der Meere“ oder „Rettet die Westernstadt Old Texas Town in Berlin-Spandau“: Das sind nur drei der insgesamt 17 angemeldeten Versammlungen und Aufzüge in Berlin am 15. August. Der Freitag liegt damit sogar noch unter dem Schnitt von 2024. Im vergangenen Jahr fanden durchschnittlich 21 Demonstrationen am Tag statt. In 6.689 Fällen handelte es sich 2024 um Kundgebungen, zudem gab es 976 Aufzüge. Nach Angaben der Innenverwaltung waren 48 Versammlungen nicht angezeigt.
Die Vielzahl an Demonstrationen sorgt bei der Polizei Berlin für einen erheblich höheren Arbeitsaufwand. Im Jahr 2024 verzeichnete sie insgesamt 728.269 sogenannte Einsatzkräftestunden zum Schutz der Versammlungen – fast 300.000 Stunden mehr als 2023. Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaften in Berlin stellt dies ein Problem dar. So erklärte der Stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Frank Teichert: „Die Zahl der Demons-trationen ist stark gestiegen, die Personalstärke hingegen nicht.“ Spontanversammlungen, parallele Lagen und thematisch aufgeladene Proteste erforderten ständige Kräfteverschiebungen, führten zu überlangen Diensten und fehlendem Ausgleich. „Unsere Kolleginnen und Kollegen brennen aus – die Ressource Mensch wird verschlissen“, mahnte Teichert gegenüber dem Behörden Spiegel.
Aussagen des Landeschefs der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, Stephan Weh, schlagen in dieselbe Kerbe. Die anfallenden Überstunden ließen eines deutlich erkennen: „Die Polizei Berlin ist längst am Limit.“ Der Einsatz bei Veranstaltungen und Versammlungen erfordere heute zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen, da die Alltagskriminalität steige und zugleich eine latente Gefahr durch Terroranschläge und Amoktaten bestehe – Maßnahmen, die vor zehn oder zwanzig Jahren noch nicht notwendig gewesen seien. Außerdem fänden sich „jegliche globalen Konflikte auch sehr kurzfristig auf Berlins Straßen“ wieder, und das in zunehmenden Maße.
Zwischen Statistik, Gewalt und globalen Konflikten
Nach Angaben der Berliner Polizei wurden im Jahr 2024 1.826 Polizeivollzugskräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung durch Straftaten körperlich verletzt. Bei 158 davon fand dies im Zusammenhang mit einer Versammlung oder Demonstration statt. Zudem wurden 4.006 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das vergangene Jahr im Rahmen von Versammlungen und Demonstrationen erfasst. Dabei handelte es sich überwiegend um Nötigungen (1.394 Fälle), Widerstand gegen sowie tätliche Angriffe auf Vollstreckungskräfte (806 Fälle) und Beleidigungen (348 Fälle).
Hinsichtlich einer möglichen Zuspitzung erläuterte Florian Nath, Pressesprecher der Polizei Berlin, auf Anfrage des Behörden Spiegel: „Nach dem Überfall der Hamas auf den Staat Israel am 7. Oktober 2023 und der damit einhergehenden und bis heute andauernden Verschärfung des Nahostkonfliktes war das Jahr 2024 insbesondere von störanfälligen Versammlungslagen in diesem Themenzusammenhang geprägt.“ Diese Versammlungen seien häufig durch eine persönliche Betroffenheit der Teilnehmenden von Wut und Trauer geprägt. „Dies führte in der Vergangenheit nicht selten zu einer emotional aufgeladenen Stimmung und mündete mitunter in aggressives Handeln einiger Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, berichtete Nath.
Für Frank Teichert wird der Nahost-Konflikt inzwischen häufig als Ausrede für geplante Konfrontationen mit der Polizei genutzt. Ein massives Problem stelle in diesem Rahmen zusätzlich die aktuelle Gesetzeslage in Berlin dar. So sei das erste Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz stark versammlungsfreundlich und ideologisch geprägt. Die Streichung des Begriffs „öffentliche Ordnung“ aus den Eingriffsvoraussetzungen sieht Teichert als Fehler. Hierdurch entfalle ein wichtiges Instrument zur frühzeitigen Gefahrenabwehr. Häufig fehle es der Polizei Berlin dadurch an Vorbereitungsmöglichkeiten – und deutlich an Personal.
Laut Stephan Weh weist gerade das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz massive Lücken auf. „Es gibt beispielsweise kein Vermummungsverbot mehr und letztlich kann ein dreijähriges Kind auf den Cayman Islands als Anmelder fungieren“, monierte Weh. DPolG und GdP fordern aus diesem Grund eine Nachjustierung des Gesetzes. Zudem fehlt es laut GdP-Berlin an einem Veranstaltungssicherheitsgesetz, „das wir gerade mit Blick auf Fußballspiele, Festivals oder Musikveranstaltungen dringend benötigen, um hier auch Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu klären“.

