Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die föderale Modernisierungsagenda beschlossen und darin umfassende Digitalisierungsvorhaben für Bund, Länder und Kommunen verankert.
Ein zentrales Vorhaben ist der Aufbau eines deutschlandweiten D-Stacks, der als gemeinsame Technologieplattform dienen soll und auf offenen Standards, interoperablen Komponenten sowie digital-souveränen Angeboten basiert. Bis Ende März 2026 sollen die technischen und organisatorischen Standards für dieses föderale digitale Ökosystem festgelegt werden. Die Agenda sieht zudem vor, sämtliche verwaltungsinternen und externen Abläufe vollständig zu digitalisieren, sodass digitale Verwaltungsverfahren zum regelhaften Modus operandi werden. Die Registermodernisierung wird dabei als Grundvoraussetzung für digitalfreundliche Verfahren benannt und soll gemeinsam von Bund und Ländern beschleunigt umgesetzt werden.
Für den Einsatz der Europäischen Digitalen Identitätswallet planen Bund und Länder eine vollständige Integration der EUDI-Wallet in den D-Stack ab 2027, einschließlich der technischen Nutzungsbereitschaft in allen föderalen Ebenen. Bis Mitte 2026 wird geprüft, wie Wallet-Funktionen mit bestehenden föderalen Postfachlösungen und Datenmanagementprozessen verknüpft werden können und welche Beschleunigungen im Rahmen des Identifikationsnummerngesetzes möglich sind. Zudem soll der Bund die Vorgaben für die digitale Bekanntgabe und Zustellung von Verwaltungsakten harmonisieren und an föderale Kommunikationsarchitekturen anbinden.
Dauerbrenner KI und Plattformisierung
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Verwaltungsverfahrensgesetze, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu erleichtern, wozu der Bund eine Ermächtigungsnorm nach dem Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ schaffen will. Ergänzend planen Bund und Länder verpflichtende Prozessregister, die insbesondere die Registermodernisierung unterstützen sollen. Für eine medienbruchfreie Kommunikation mit der Verwaltung sollen neue Regelungen für digitale Interaktionspflichten im Verwaltungsverfahrensrecht etabliert werden, während für nicht digitale Nutzende weiterhin Alternativen vorgesehen bleiben.
Als digitale Basisinfrastruktur soll außerdem ein Plattformkern entwickelt werden, der offene Softwarekomponenten sowie zentrale föderale Bausteine wie die OZG-Cloud, MODUL-F, den OZG-Hub, NOOTS und die Offene Registerplattform bündelt. Bund und Länder wollen bis Herbst 2026 hierfür verbindliche bundeseinheitliche Standards und offene Schnittstellen definieren, um eine einheitliche technische Grundlage für digitale Verwaltungsprozesse zu schaffen.
Einheitliche Datenstandards
Die Modernisierungsagenda sieht weiter eine umfassende Daten-Governance vor, die bis Ende 2026 einheitliche Datenstandards, Metadatenkonzepte und eine föderale Dateninfrastruktur etablieren soll, um die Vorgaben des Data-Governance-Acts umzusetzen. Die Datenerhebung in der Verwaltung soll reduziert und der Grundsatz der Ersterhebung überprüft werden, um das Once-Only-Prinzip möglichst weitreichend umzusetzen. Ab 2026 sollen Bund und Länder zudem verstärkt an der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie arbeiten und die Migration in souveräne Cloudumgebungen beschleunigen, wobei neu entwickelte IT-Lösungen grundsätzlich cloudfähig sein sollen. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats, bezeichnete die Agenda als „konkretes Maßnahmenpaket zur Entlastung der Vollzugsbehörden und Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit“ und hob die „Themenbreite und Verzahnung zur Modernisierungsagenda Bund“ hervor. Er betonte zugleich, dass bei der Aufgabenbündelung „deutlich mehr Vorschläge zur Debatte“ standen, die zusätzliche Entlastung für Kommunen hätten bringen können, und forderte Bund, Länder und Kommunen auf, hierbei „an einem Strang zu ziehen“. Er verwies außerdem darauf, dass beim Abbau bestehender Berichtspflichten sowie in der digitalen Ausgestaltung von Verwaltungsprozessen eine Kultur „mehr Eigenverantwortung und Vertrauen“ notwendig sei.




