StartSicherheitDrohnenzuständigkeit wechselt vom BBK zum LBA

Drohnenzuständigkeit wechselt vom BBK zum LBA

Für den Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz ist nun das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Zuvor lag die Zuständigkeit beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Hintergrund ist die Neuausrichtung des BBK seit dem Jahr 2024.

Das LBA wird ab sofort die Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (EGRED 2) weiterführen und überarbeiten, entsprechende Konferenzen zu dem Thema organisieren und durchführen, als Ansprechpartner für Ansprechpartner der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für Fragen des Betriebs unbemannter Luftfahrtsystem fungieren sowie an den Sitzungen des BOS-Arbeitskreises zum Betrieb von AUS teilnehmen. „In den vergangenen Monaten und Wochen hat es im Vorfeld der Aufgabenübertragung zwischen dem LBA und dem BBK, zwischen den beiden zuständigen Ministerien sowie mit den Vertretern der nichtpolizeilichen BOS einen guten und sehr intensiven Austausch gegeben“, erklärte LBA-Vizepräsident Thomas Burlage.

BBK-Präsident Ralph Tiesler unterstrich die Bedeutung von Drohnen als Einsatzmittel sowie das Engagement seines Amtes und versicherte: „Unser wichtigstes Ziel dabei war, dass die vornehmlich ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz das Potenzial dieser Einsatzmittel voll ausschöpfen und sich auf ihre Rettungsaufgaben konzentrieren können.“ Dabei sollten sie sich auf sorgfältig erarbeitete Mindeststandards zu Rechtsaspekten, Risikomanagement und Ausbildung im Zusammenhang mit den Drohnen stützen können. „Ich bin dankbar und sicher, dass das LBA diese Aufgabe im Sinne des Bevölkerungsschutzes weiterführen wird“, so Tiesler weiter.

Die Aufgaben wurden dem LBA durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) inzwischen übertragen.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein