Ab dem Sommer haben alle Erstklässler das Recht auf eine Ganztagsbetreuung. Doch bei der Umsetzung vor Ort hakt es. Deshalb sind einige Kommunen vor Gericht gezogen.
Zu wenig Geld, fehlende Räume und kaum Personal: In etlichen Kommunen mangelt es an den notwendigen Voraussetzungen, um eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule anzubieten. Die Zeit drängt, denn bereits ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Rund drei Milliarden Euro stellt der Bund an Finanzhilfen zur Verfügung, um den Ausbau der Ganztagsbetreuung zu unterstützen. In vielen Fällen wurden die zur Verfügung stehenden Mittel von Ländern und Kommunen bislang nicht abgerufen. Grund sind bürokratische Hürden, Planungsunsicherheiten bei größeren Bauprojekten und Fachkräftemangel. Daraufhin verlängerte der Bund das Förderprogramm um zwei Jahre, sodass Länder und Kommunen nun bis Ende 2029 Fördermittel für ihre Projekte abrufen können.
Kommunen fordern rechtliche Klarheit
Trotz der Bereitstellung von Fördermitteln bleibt die Finanzsituation angespannt und in etlichen Städten sind die Kassen zu leer, um den vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch umzusetzen. In mehreren nordrhein-westfälischen Städten lief deshalb Ende des vergangenen Jahres das Fass endgültig über. Sie fürchteten, dass die Realisierung des Betreuungsanspruchs sie an die Grenzen ihrer Haushaltssicherung treiben würde. Acht Städte, darunter Köln, Düsseldorf, Hamm und Krefeld, reichten im Dezember vor Verwaltungsgerichten Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein.
Der Vorsitzende des Städtetags NRW und Oberbürgermeister von Hamm, Marc Herter, erklärte dazu: „Wir Kommunen werden alles uns Mögliche tun, um den Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr zu erfüllen.“ Dazu müsse auch das Land seinen Beitrag leisten. Dieses drücke sich aber davor, gesetzlich klar zu regeln, wer für den Rechtsanspruch auf Ganztag zuständig sei. Da die Finanzierung aber an den Rechtsanspruch gekoppelt ist, sei das für die Städte, die sich ohnehin in einer desaströsen Finanzlage befinden, ein „echtes Problem“. „Wir brauchen bei einem so wichtigen Zukunftsthema rechtliche Klarheit, die auch eine Klarheit bei der Finanzierung mit sich bringt“, so Herter.
Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, hat eine ähnliche Begründung für die juristischen Schritte der Kommunen. „Von einer fairen Lastenverteilung kann keine Rede sein“, erklärt er. So würden die Kommunen bislang zum Großteil die Kosten für eine Umsetzung des Ganztagsangebots tragen.
Sie gingen in Vorleistung, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht zu gefährden. „Allein in diesem Jahr haben wir in Düsseldorf für vorbereitende schulorganisatorische Maßnahmen 26 Millionen Euro bereitgestellt“, führt Keller aus. Diese Mehrbelastung müsse in Zukunft aber von Bund und Land getragen werden.
Wie der Deutsche Städtetag NRW in einer Pressemitteilung schreibt, würden allein in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Bundesweit sind es aktuell 166.000 Betreuungsplätze. „Dieser Ausbau ist überhaupt nicht durchfinanziert“, sagt Keller. Nicht einmal die vom Bund bereitgestellten Betriebskostenzuschüsse würden vom Land an die Städte weitergeleitet, sie würden stattdessen vom Landeshaushalt vereinnahmt.
Bundesrechtlich ist der Anspruch auf Ganztagsbetreuung im 8. Sozialgesetzbuch geregelt. Verfassungsrechtlich ist die Übertragung der Ausführung vom Bund auf die Kommunen nicht möglich. Die Kommunen fordern deshalb ein Ausführungsgesetz, damit die Zuständigkeit auf sie übertragen und die Verteilung der finanziellen Lasten geregelt wird. Ein solches Gesetz habe das Land NRW trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag bisher nicht vorgelegt, schreibt der Deutsche Städtetag. Robert Voigtsberger ist Beigeordneter für Kinder, Jugend und Sport der Stadt Köln, er kritisiert, dass die Städte und Gemeinden mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs allein gelassen werden. „Wer fordert, muss auch fördern“, bringt er es auf den Punkt.
Modulares Betreuungssystem in Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf fordert einen Belastungsausgleich für die kommunalen Haushalte. Aktuell liegt die aktuelle Versorgungsquote in puncto Ganztagsbetreuung nach Angaben der Stadt bei rund 85 Prozent, mit Betreuungsengpässen durch den neuen Rechtsanspruch rechnet die Stadt nicht. Eine verlässliche Ganztagsbetreuung sei der rheinischen Metropole bereits seit mehr als 20 Jahren ein wichtiges Anliegen, heißt es aus der Pressestelle. So wurde hier in der Primarstufe folgendes modulare System etabliert: Eltern wählen jeweils für ein Jahr Betreuungszeiten bis 14, 15 oder 16 Uhr. „Das modulare System berücksichtigt die individuellen Lebenssituationen der Familien und deren Wunsch nach mehr Flexibilität“, erläutert Stadtsprecherin Marie Hirsch. Ziel sei es, „die fehlenden rechtlichen Regelungen nicht auf dem Rücken der Eltern und Kinder auszutragen“.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht die Feststellungsklagen der Kommunen als ein Symptom „der strukturellen Unterfinanzierung und politischen Verweigerungshaltung gegenüber dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“, wie Ulf Rödde, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, mitteilt. Die Gewerkschaft fürchtet einen Qualitätsverlust der Betreuungs- und Bildungsangebote, solange diese weiter „massiv von den kommunalen Haushalten abhängig sind“. Auch sie untermauert noch einmal die Notwendigkeit von Ausführungsgesetzen, die Zuständigkeiten, Finanzierung sowie personelle und infrastrukturelle Ressourcen gesetzlich regeln.
Verlängerung der Förderung allein reicht nicht
Die ostdeutschen Bundesländer sowie Hamburg und Berlin sind allgemein gut in der Lage, die Ganztagsbetreuung umzusetzen. In den bevölkerungsstarken westlichen Flächenländern Nordrhein-Westfalen und Bayern fällt es den Kommunen hingegen schwerer, kurzfristig ausreichende Plätze, qualifiziertes Personal und geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro reichen aus Sicht der GEW nicht, um die fehlenden 166.000 Betreuungsplätze zu schaffen. „Wenn der Ausbau der Ganztagsplätze nicht mit dauerhaften, strukturierten und qualitativen Investitionen in Personal, Infrastruktur und Betrieb gekoppelt wird, drohen die Bundesmittel nicht ausreichend abgerufen und die Kommunen bei der Planung und Durchführung überfordert zu werden“, so Vorstandsmitglied Rödde.
Hinzu kommt: Der Betreuungsanspruch für den Ganztag soll bis zum Schuljahr 2029/30 sukzessive für alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse ausgedehnt werden.

