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StartSicherheitNeuer und langer Weg zur Novelle in M-V

Neuer und langer Weg zur Novelle in M-V

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Land vorgelegt. Damit will die Landesregierung das Ehrenamt stärken sowie klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren schaffen.

Nach dem Entwurf sollen Kommunen nun unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen verpflichtet werden, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige „Feuerwehrsatzung“, die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

Dienstleistung sollen Geld kosten

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

Unverheiratete abgesichert

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert.

Das neue Gesetz soll zudem die Rolle der Amtswehrführerinnen und -führer stärken. Es soll möglich sein, Aufgaben wie Ausbildung und Organisation auf Amtsebene zu bündeln.

Auch das Thema des Führerscheinerwerbs wird angegangen. Der Gesetzentwurf soll es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglichen, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dieses Problem im Flächenbundesland Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des zugehörigen Innenministeriums jedoch nicht lösen.

Von Feuerwehren für Feuerwehren

„Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD). Dies sei ein neuer – wenn auch längerer – Weg gewesen. „Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich“, so Peg

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