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StartSicherheitPrivilegierte Partnerschaft vereinbart

Privilegierte Partnerschaft vereinbart

Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD) und der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr haben eine Absichtserklärung zur Feststellung einer privilegierten Partnerschaft unterzeichnet. Damit soll die Unterstützung der Hilfsorganisationen für den Sanitätsdienst konkret geregelt werden. Die Absichtserklärung schafft die Voraussetzungen für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.

Die Feststellung der privilegierten Partnerschaft schafft die Grundlage für die Ausarbeitung öffentlich-rechtlicher Verträge, in denen Verwendungsaufträge, Verhaltensregeln, die Finanzierung sowie datenschutz- und haftungsrelevante Regelungen für die mitwirkende Unterstützung vereinbart werden sollen. Ziel ist es, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu vertiefen und die gesamtstaatliche Vorsorge im Bereich Sanitätsdienst und Patientensteuerung zu stärken.

„Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und Bündnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Eine funktionierende und belastbare zivil-militärische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als großen zivilen Hilfsorganisationen ist heute wichtiger denn je“, erklärte Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr.  Die Verlässlichkeit ziviler Unterstützung in einem Verteidigungsszenario sei ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der JUH, ergänzte: „Die Feststellung der privilegierten Partnerschaft ist nun ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die vereinbarte zivile Unterstützung dauerhaft und verlässlich in staatliche Krisen- und Verteidigungsszenarien einzubinden.“ Ein konkreter Teil der Unterstützung sei die Aufstellung der Verwundeten-Transportkomponente 100 (VTpK-JUH100). Die Verwundeten-Transportkomponente umfasst bundesweit 100 Krankentransportfahrzeuge mit qualifiziertem Personal aus allen Verbänden der Johanniter. Sie ist darauf ausgelegt, Verwundete nach ihrer Ankunft in Deutschland zügig in geeignete Behandlungseinrichtungen zu transportieren und damit die nationale Patientensteuerung wirksam zu unterstützen. Die überwiegend ehrenamtlich besetzten Fahrzeuge stehen bis zu drei Monate zur Verfügung.

Ein Einsatz der Malteser für und mit der Bundeswehr – egal ob im In- oder Ausland – erfordert noch abschließende Regelungen im Hinblick auf disziplinarrechtliche Unterstellungsverhältnisse und auch im Hinblick auf die Fürsorge unserer eingesetzten Helferinnen und Helfer. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als unsere Soldatinnen und Soldaten“, erklärt Prinz Croy die Wichtigkeit der Kooperation.

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