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StartSicherheitZustimmung und Kritik am KRITIS-Dachgesetz

Zustimmung und Kritik am KRITIS-Dachgesetz

Der Bundesrat hat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt, mit dem die Resilienz Kritischer Infrastrukturen gestärkt und europäische Vorgaben umgesetzt werden sollen. Trotz der Zustimmung formulierten die Länder in einer begleitenden Entschließung deutliche Kritik und fordern Nachbesserungen.

Kern des Gesetzes ist eine stärkere Verpflichtung von Betreibern kritischer Anlagen in zehn strategischen Sektoren – darunter Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung sowie Transport und Verkehr – zum physischen Schutz ihrer Infrastruktur. Einrichtungen gelten grundsätzlich als kritisch, wenn sie mehr als 500.000 Menschen versorgen. Betreiber müssen künftig Risikoanalysen berücksichtigen, Resilienzpläne erstellen und Sicherheitsvorfälle melden. Konkrete Schutzmaßnahmen schreibt das Gesetz jedoch nicht vor; stattdessen sollen Unternehmen eigenständig geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen festlegen.

Niedrige Schwellenwerte gefordert

Die Länder kritisieren vor allem den Schwellenwert für die Einstufung Kritischer Infrastruktur. Ihr Vorschlag, bereits Anlagen ab einer Versorgung von 150.000 Menschen einzubeziehen, wurde nicht übernommen. Dadurch könnten insbesondere in ländlichen Regionen wichtige Einrichtungen weiterhin unberücksichtigt bleiben.

Auch die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel, mit der Länder zusätzliche Anlagen als kritisch einstufen können, sehen sie kritisch – etwa im Energiebereich, da Strom- und Gasnetze länderübergreifend organisiert sind.

Zuständig, aber keine Mittel eingeplant

Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Es sei zu befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen.

Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Daher fordert der Bundesrat stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.

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