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StartSicherheitDeutlich weniger Telefonüberwachung in Berlin

Deutlich weniger Telefonüberwachung in Berlin

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft haben im vergangenen Jahr in laufenden Ermittlungsverfahren insgesamt 37.279 Telefonate überwacht. Die Zahl stellt den niedrigsten Wert innerhalb der letzten zwölf Jahre dar. Gegenüber dem Vorjahr sank sie um fast eine halbe Million Gespräche.

Damit setzt sich ein seit 2014 sinkender Trend fort. Auch die Zahl der überwachten Anschlüsse ist seit dem Jahr 2013 (2.948) kontinuierlich gesunken und liegt nun bei 1.687. Die überwachten Telefonanschlüsse verteilen sich auf insgesamt 333 bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden geführte Ermittlungsverfahren, in denen eine Abhörmaßnahme ergriffen wurde (2018: 383 Verfahren). Von den Abhörmaßnahmen waren 506 Personen betroffen, wie aus dem nun vom Senat verabschiedeten Jahresbericht über die Praxis der Telefonüberwachung in Ermittlungsverfahren hervorgeht. Dieser wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Von der Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) machten die Strafverfolgungsbehörden der Bundeshauptstadt 2020 keinen Gebrauch.

Wie in den Jahren zuvor erfolgten die mit Abstand meisten Abhörmaßnahmen im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wie ebenfalls seit Jahren haben auch im Berichtsjahr 2020 bandenmäßig begangene Diebstahlstaten, worunter auch bandenmäßige Einbrüche fallen, einen hohen Anteil bei den Überwachungsmaßnahmen eingenommen.

Telefonüberwachungen sind in der Strafprozessordnung geregelt und dürfen nur unter strengen rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. So unterliegen sie unter anderem einem Richtervorbehalt.

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