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Kommunen in der Pflicht

Die Gefahrenabwehr liegt primär im Verantwortungsbereich der kommunalen Ordnungsbehörden. Die Landespolizei sei nur subsidiär und in Eilfällen dafür zuständig. Oftmals würden die Städte und Gemeinden die Landespolizei jedoch über Gebühr in Anspruch nehmen.

Das kritisiert Dr. Christos Katzidis, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. Teilweise gebe es bei den politisch Verantwortlichen sogar eine Verweigerungshaltung, ihre gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Dies müsse sich in Zukunft jedoch dringend ändern, so der Parlamentarier. Die Ordnungsbehörden sollten die Gefahrenabwehr rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr sicherstellen. Dafür hätten ihre Beschäftigten auch nahezu alle Befugnisse, die auch der Polizei zustünden, und auch Waffen – mit Ausnahme von Pistolen. Katzidis verlangt von den kommunalpolitisch Verantwortlichen, für diese Aufgabe entsprechende haushaltspolitische Schwerpunkte zu setzen.

Seines Erachtens sind die Mitarbeitenden der kommunalen Ordnungsdienste sogar berechtigt, den Einsatzmehrzweckstock nicht nur zur Eigensicherung im Rahmen der Notwehr zu nutzen, sondern auch aktiv zur Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Daran ändere auch ein Rechtsstreit seiner Meinung nach nichts, unterstrich Katzidis auf dem „Bundeskongress Kommunale Ordnung“ des Behörden Spiegel in Dortmund.

Der Christdemokrat wünscht sich landeseinheitliche Standards – u. a. hinsichtlich der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung – im Bereich der Kommunalen Ordnungsdienste (KODs). Hier sei auch eine stärkere interkommunale Kooperation sinnvoll.

Für die laufende Legislaturperiode kündigte Katzidis eine Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes an. Dort sollten die KOD-Standardmaßnahmen geregelt werden. Außerdem wolle die Koalition verbindliche und einheitliche Aus- und Fortbildungsstandards im KOD-Bereich schaffen.

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