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StartSicherheitDLRG: Stärkung des Bevölkerungsschutzes gefordert

DLRG: Stärkung des Bevölkerungsschutzes gefordert

Die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) fordert vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Flutkatastrophe 2021 und der erwarteten Zunahme von Extremwetterereignissen eine Stärkung des Bevölkerungsschutzes und der eigenen Rolle darin. Die Einsatzkräfte der Gesellschaft seien Kräften von anderen Organisationen rechtlich noch nicht gleichgestellt. Dies müsse sich ändern.

„Wir freuen uns, dass auch die Politik die herausragenden Leistungen unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte während der Flutkatastrophe erkannt hat und entsprechend ehrt. Jetzt braucht es für die Zukunft jedoch weitere Fortschritte beim Status der Wasserrettung insbesondere für eine Helfergleichstellung“, sagte DLRG-Präsidentin Ute Vogt im Rahmen der Würdigung von Einsatzkräften der Flutkatastrophe durch den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU).

Aufgrund ihrer vielfältigen Spezialisierungen wie den Strömungsrettern, den Bootsführern, den Einsatztauchern und den Drohnenpiloten leiste die Gesellschaft einen großen Beitrag in der Gefahrenabwehr. Diese Fähigkeiten würden in Zukunft aufgrund des Klimawandels im verstärkten Maße benötigt werden. Die Wasserrettungsorganisation verfüge über Qualifikationen und Ausrüstung, die andere Hilfsorganisationen nicht hätten, so Vogt. Neben der Helfergleichstellung brauche es auch mehr finanzielle Unterstützung durch die Länder.

Keine Gleichbehandlung

Die DLRG beklagt, dass es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen betreffend der Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung gebe. Weder auf Länder- noch auf Bundesebene habe es dafür zentrale Lösungen. Zudem beklagt die Gesellschaft, dass die Einsatzkräfte vom DLRG mit anderen Katastrophenschutzorganisation wie den Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk (THW) nur im konkreten Katastrophenfall gleichberechtigt behandelt würden. Dies sei aber auch nur in Teilen gegeben. Keine Gleichberechtigung gebe es in anderen Bereichen. So hätten die DLRG-Kräfte nicht in jedem Einsatzfall immer den erforderlichen Versicherungsschutz, könnten nicht auf die finanzielle Unterstützung ihrer Tätigkeit für z. B. Ausbildungen, Übungen oder Aufwandsentschädigungen zählen oder hätten nicht das Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber. „Diese Umstände sind für unsere ehrenamtlichen Kräfte nicht besonders motivierend und sorgen für vermeidbare Defizite im Bevölkerungsschutz“, kritisierte Vogt.

Eine Lösung könne sein, ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene einzubringen. So könnte etwa das Helferrecht der Länder für den Katastrophenschutz mit den Regelungen für den Zivilschutz in Einklang gebracht werden.

Die DLRG kritisiert in diesem Zusammenhang die diskutierten Kürzungen im Bundeshaushalt 2023 im Bereich des Bundesinnenministeriums (BMI) bzgl. des Katastrophenschutzes. „Es ist für uns unverständlich, warum nun nach Flutkatastrophe, Coronapandemie, Flüchtlingen in Folge des Ukrainekriegs sowie zuletzt mehreren großen Waldbränden derartige Kürzungen vorgesehen sind. Es muss mehr und nicht weniger in den Bevölkerungsschutz investiert werden“, so die DLRG-Präsidentin.

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