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StartSicherheit“Praxisnah und nicht paragraphenorientiert denken“

“Praxisnah und nicht paragraphenorientiert denken“

Seit der Loveparade-Katastrophe in Duisburg sind Gefahren bei öffentlicher Veranstaltung stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt. Dazu zählen auch Brände. Prof. Dr. Gerd Geburtig ist Honorarprofessor für das Fachgebiet Brandschutz an der Bauhaus-Universität Weimar und Prüfingenieur für Brandschutz (bzw. Prüfsachverständiger) in mehreren Bundesländern. Er erläutert, wie das Risiko von und bei Bränden auf Veranstaltungen minimiert werden kann und räumt mit gängigen Fehlannahmen auf.

Bei der Brandgefahr sei häufig ein eigenartiger Dualismus zu beobachten. Auf der einen Seite bestehe große Sorglosigkeit, gleichzeitig seien Brände Auslöser vieler Ängste. Bestenfalls sollten Brände völlig ausgeschlossen sein, aber gleichzeitig keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Eine widersprüchliche Haltung, der Geburtig eine realistischere Einschätzung entgegenstellt.

Der Experte stellt klar, dass Brände nicht vollumfänglich zu verhindern seien. Das Augenmerk liege deshalb vielmehr darauf, diesen vorzubeugen. Die materiellen und gesellschaftlichen Kosten, Brandfälle gänzlich zu unterbinden, seien unverhältnismäßig groß, so Geburtig. Es bestehe daher überhaupt nicht der Wunsch, Brandfälle vollständig zu verhindern. Als Brandschutzprüfer betrachtet er es deshalb als seine Aufgabe sicherzustellen, dass keine Gefahren entstehen und den Eintritt eines Brandereignisses bestmöglich zu verhindern. Dabei seien je nach Bundesland unterschiedliche Regeln einzuhalten, denn der Brandschutz sei auf Landesebene organisiert. Eine bundeseinheitliche Vorgehensweise sei nicht vorgeschrieben.

Maßvoll handeln

Der Experte mahnt dabei aber ein besonnenes Vorgehen an. Es gilt, die Sicherheit zu wahren und nicht die Betreibenden unnötig zu gängeln. Geburtig fordert ein praxisnahes statt ein paragraphenorientiertes Denken. Er berichtet von Kolleginnen und Kollegen, die überbordende Anforderungen stellen. Auch sei dringend davon abzusehen, im Zuge der Brandschutzprüfung die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept im Nachhinein anzuzweifeln. Eine Baugenehmigung sei immer nach der Verordnungslage zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes zu beurteilen. Diese Haltung sei allerdings kein Ausdruck von Leichtsinn, sondern vielmehr den Realitäten des Brandschutzes geschuldet. Denn reelle Gefahr, wie zum Beispiel fehlende Fluchtwege oder lose platzierte Gegenstände, welche diese blockieren könnten, sei konsequent zu beanstanden. Auch eine Brandschutztür darf nicht versperrt oder verrammelt werden, wenn sie ihrer Funktion dienen soll.  

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