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GdP Niedersachsen lehnt individuelle Kennzeichnung ab

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Niedersachsen sieht die individualisierte Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsens positioniert sich klar gegen diesen Vorstoß.

Der Landesvorsitzende Kevin Komolka sieht keine Notwendigkeit für eine individuelle Kennzeichnung der Polizeikräfte. Diese sei unnötig, weil die Kolleginnen und Kollegen bereits so gekennzeichnet seien, dass man sie auf Ebene der kleinsten Organisationseinheit zuordnen könne. Der Gewerkschafter fürchtet um die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten. “Gerade in Zeiten, in denen der Respekt vor der Polizei schwindet und Angriffe zunehmend auch persönlich werden, halten wir eine solche Kennzeichnungspflicht für kontraproduktiv“, äußerte sich Komolka zur angedachten individuellen Kennzeichnung.

Fürsprecher der individualisierten Kennzeichnung erhoffen sich durch die Maßnahme, Fehlverhalten einzelner Polizistinnen und Polizisten besser aufklären zu können. Die Gewerkschaft hält dem entgegen, dass sich die Beamtinnen und Beamten durch eine solche Argumentation unter Generalverdacht gestellt fühlten. Gleiches gelte für die geplante Verpflichtung, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs die Bodycam einzuschalten sei. “Diese Forderungen stellen das Vertrauen in die Polizeibeschäftigten in Frage“, machte der Landesvorsitzende deutlich.

In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Polizistinnen und Polizisten bereits zur individuellen Kennzeichnung verpflichtet.   

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