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StartSicherheitPflicht zum Kompetenzerwerb im Bevölkerungsschutz?

Pflicht zum Kompetenzerwerb im Bevölkerungsschutz?

Sicherheitspolitik dürfe nicht mit der Kasse gemacht werden, sagt Dr. Dr. Dirk Freudenberg, Dozent an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ). Aufgrund der multiplen und hybriden Lagen dürfe der Zivilschutz nicht das Holzbein der Sicherheitsarchitektur in Deutschland sein. Er fordert auf dem Digitalen Katastrophenschutz-Kongress einen Wandel im Hinblick auf die Finanzierung und der Befähigung eines jeden Entscheidungsträgers.

Der Zivilschutz müsse im Zuge der ausgerufenen Zeitenwende ebenso bedacht werden, wie der Verteidigungsbereich. Analog zum 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr brauche auch der Zivilschutz mehr Mittel, so Freudenberg. Die Entwicklung zu immer mehr hybriden Lagen, wie Cyber-Angriffe auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder Regierungseinrichtungen, würden zudem die Grenze zunehmend zwischen Zivil- und Katastrophenschutz verwischen. Daraus resultiere eine weitere Konsequenz. Da im Spannungsfall der Katastrophenschutz sich dem Zivilschutz unterordnen müsse, bestehe die Pflicht von politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, auf administrativer und Verwaltungsebene im Krisenmanagement mitzuwirken. Hintergrund dabei sei, dass im Spannungsfall die Freiwilligkeit bei der Mitwirkung in der Gefahrenabwehr nach dem Grundgesetz wegfalle.

Freudenberg spricht sich deshalb dafür aus, eine Pflicht zum Kompetenzerwerb für Krisenbewältigung auf dieser Ebene einzuführen. Die Entscheidungsträgerinnen und -träger müssten eine Grundschulung durchlaufen, um auf Ereignisse wie im Ahrtal vorbereitet zu sein. „Es muss die Befähigung da sein, in der Stabsarbeit sich die Vorträge von Fachberatern vortragen zulassen und daraus dann eine Entscheidung zu treffen“, so der BABZ-Dozent.

Ein ausführlicher Gastbeitrag von Herrn Dr. Dr. Freudenberg zu diesem Thema findet sich in der aktuellen Ausgabe des Newsletters „Rettung. Feuer. Katastrophe.“ hier.

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