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StartSicherheitÜber 1.400 Personenstunden in der Passagierkontrolle

Über 1.400 Personenstunden in der Passagierkontrolle

Die Bundespolizei musste in diesem Jahr bereits mehrfach Unterstützung bei den Passagierkontrollen an Deutschlands Verkehrsflughäfen leisten. Dabei ist das eigentlich eine Aufgabe privater Sicherheitsdienstleister und ihrer beliehenen Luftsicherheitsassistentinnen und Luftsicherheitsassistenten.

Erstmals ab Juni dieses Jahres waren nach Angaben des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte in den Kontrollen nach Paragraf fünf des Luftsicherheitsgesetzes eingesetzt. Laut Bundespolizeipräsidium umfasste das Aufgabenfeld die Einweisung und Vorbereitung der Fluggäste in der Luftsicherheitskontrolle. Außerdem seien die Kräfte unterstützend im Anschluss an die Kontrollen tätig gewesen. Die Kernprozesse der Luftsicherheitskontrollen wie z. B. die Röntgenbildauswertung seien aber durch zertifizierte und beliehene Luftsicherheitsassistentinnen und Luftsicherheitsassistenten privater Sicherheitsdienstleister durchgeführt worden

Die Vollzugskräfte waren u. a. an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Hamburg, Hannover und Erfurt/Weimar tätig. Bis Mitte Oktober fielen dabei 1.414,28 Personenstunden an, wie das Bundespolizeipräsidium erst nach mehrmaliger Erinnerung durch die Behörden Spiegel-Redaktion bekannt gab. Ungeachtet dieser Mehrbelastung sollen alle anderen gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei weiter erfüllt worden sein. 2021 seien in diesem Bereich keine Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte eingesetzt worden.

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