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StartSicherheitStrategische Fahndung in Bonn

Strategische Fahndung in Bonn

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bonn finden derzeit Maßnahmen der sogenannten Strategischen Fahndung statt. Dadurch werden anlasslose Personen- und Fahrzeugkontrollen möglich.

Grundlage ist eine zunächst auf 28 Tage befristete Anordnung von Polizeipräsident Frank Hoever. Begründet wird die Maßnahme mit einem erheblichen Anstieg an Einbrüchen und Taschendiebstählen. Die Maßnahme trifft im politischen Raum nicht nur auf Zustimmung. Das Instrument der Strategischen Fahndung existiert seit 2018 im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz. Sie ist zulässig zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie von terroristischen Delikten. Gleiches gilt für die Verhütung bandenmäßig begangener grenzüberschreitender Kriminalität.

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