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StartSicherheitBayern ändert Rettungsdienstgesetz

Bayern ändert Rettungsdienstgesetz

In Bayern existiert künftig die rechtliche Grundlage für die Zusammenlegung von „Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ (ZRF). Dafür wurde durch den Landtag nun das Rettungsdienstgesetz reformiert.

Anlass für die Gesetzesänderung war die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche. Innenstaatssekretär Sandro Kirchner sagte zu der Gesetzesnovellierung: „Durch die geplante Zusammenlegung werden Synergieeffekte genutzt und so ein effizienter, hoch qualitativer und wirtschaftlich tragfähiger Rettungsdienst im Bereich Amberg und in der Nordoberpfalz sichergestellt.“

Wie der Staatssekretär weiter erläuterte, kann das Innenministerium als oberste Rettungsdienstbehörde mit der neuen Ermächtigungsgrundlage künftig den Übergang aller Aufgaben sowie aller Rechte und Pflichten bei der Neufestsetzung von Rettungsdienstbereichen regeln. Der geplante gemeinsame Zweckverband soll auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstell sein. Die Änderung tritt Mitte Dezember in Kraft.

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