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StartStaat & RathausHybrid ins neue Jahr

Hybrid ins neue Jahr

„Bayerns Kommunen können damit auch künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit ihre Gremien unabhängig von einer Pandemiesituation hybrid tagen“, erklärt Sandro Kirchner, Bayerns Innen- und Kommunalstaatssekretär, anlässlich der Entscheidung des bayerischen Landtags, die Befristung für Hybridsitzungen aufzuheben. Das Gesetz tritt nach Verkündung am 16. Dezember 2022 in Kraft.

Die in Bayern während der Corona-Pandemie eingeführte Regelung zu Hybridsitzungen wird entfristet. Das Gesetz galt zunächst bis Ende 2022 und wurde nun durch eine Entscheidung des bayerischen Landtags verstetigt. Mit dieser Änderung des Kommunalrechts können Städte und Gemeinde auch zukünftig und unabhängig von einer Pandemiesituation hybrid tagen.

Kirchner erläutert: „Die Kommunen, die Hybridsitzungen durchführten, möchten aufgrund der Erfahrungen überwiegend auch künftig von dieser digitalen Möglichkeit Gebrauch machen.“ Es bleibe jedoch dabei, dass auch in Zukunft bei Hybridsitzungen mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein müsse und rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen seien. „Sofern die Sitzungen hybrid stattfinden, kann damit jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt,“ sagte der Staatssekretär. Zudem hätten die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen.

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