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StartDigitalesBundeskartellamt mahnt Google ab

Bundeskartellamt mahnt Google ab

Googles Geschäftsmodell beruht auf Datenverarbeitung. Der Konzern kann daraus detaillierte Profile seiner Kundinnen und Kunden erstellen. Aus seiner marktbeherrschenden Position folge aber auch große Verantwortung, so die Einschätzung des Bundeskartellamts.

„Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten“, sagt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Neben der Suchmaschine betreibt der Konzern die Videoplattform YouTube, den Kartendienst Google Maps und den Play Store für das Smartphone-Betriebssystem Android. Wenn der Konzern diese Daten kombiniert, weiß er so gut wie alles, was es zu wissen gibt, über seine Kunden.

Doch aufgrund seiner marktbeherrschenden Position, gelten laut dem Bundeskartellamt strengere Regeln. „Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen, erklärt Mundt.

Ausgerechnet dort hapert es nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts. Google ermögliche es seinen Kundinnen und Kunden nicht in ausreichender Form, der dienstübergreifenden Nutzung ihrer Daten zuzustimmen. Insbesondere seien die Wahlmöglichkeiten zu pauschal und zu intransparent. Noch dazu sei es unzulässig, dass der Internetgigant Daten anlasslos und präventiv, flächendeckend und dienstübergreifend auf Vorrat speichere. Das Bundeskartellamt beabsichtige deshalb, dem Unternehmen eine Neugestaltung seiner Datenverarbeitungswahlmöglichkeiten aufzugeben.

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