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StartSicherheitBundesverfassungsgerichtsurteil wird abgewartet

Bundesverfassungsgerichtsurteil wird abgewartet

Derzeit ist hinsichtlich der automatisierten Datenauswertung durch die Landespolizeien in Hessen und Hamburg ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Ein Urteil soll Mitte Februar fallen. Bis dahin will Bayern abwarten.

Erst nach der höchstrichterlichen Entscheidung soll für das neue „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) der Bayerischen Polizei eine Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Das erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Auch den Landtag werde man über das Urteil informieren. „Selbstverständlich werden wir bei der Rechtsgrundlage die grundsätzlichen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen“, so der CSU-Politiker weiter. Laut Herrmann steht ein konkreter Einführungstermin von VeRA derzeit noch nicht fest.

Laut Minister ist die Quellcode-Prüfung der VeRA zugrundeliegenden Software durch das Fraunhofer Institut SIT bereits abgeschlossen. Das Gutachten werde derzeit durch das Bayerische Landeskriminalamt ausgewertet. „Auch über die Ergebnisse der Quellcode-Überprüfung werden wir den Bayerischen Landtag in Kürze informieren“, kündigte Herrmann an.

Er machte klar, dass die neue Analysesoftware nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt werden soll. Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server sei damit ausgeschlossen. Außerdem werde sichergestellt, dass die Analysesoftware nur unter gewissen Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Mitarbeitende werden eine Zugriffsberechtigung erhalten.

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