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StartStaat & RathausEinführung des Europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystems (ETIAS)

Einführung des Europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystems (ETIAS)

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Das sogenannte ETIAS, kurz für European Travel Information and Authorization System, soll dieses Jahr eingeführt werden und die Einreise in den Schengenraum für von der Visumpflicht befreite Reisende aus Drittstaaten erleichtern. Es orientiert sich an Reiseerlaubnissen wie, z.B. der ESTA USA oder der eTA für Kanada.

Wie wird der Antragsprozess funktionieren?

Ein Hauptziel der Einführung des ETIAS liegt darin den Antragsprozess für Einreisen zu vereinfachen, indem Bearbeitungszeiten reduziert werden. Gleichermaßen dient das neue System aber auch der Sicherheit, denn durch die digitale Datenerfassung kann die Grenzverwaltung der EU-Länder besser vonstattengehen, illegale Einwanderung erschwert werden und Verbrechen oder gar Terrorismus aufgedeckt oder verhindert werden. Der Prozess sorgt also für Sicherheit, Transparenz und vor allem macht er das Reisen in die EU leichter und stellt die moderne Alternative zum Behördengang für physische Einreisedokumente dar.

Für den Antrag muss der/die Antragsteller/in verschiedene Angaben machen. Im Formular wird nach den Reisepassdaten, auch nach der Adresse, E-Mail, Telefonnummer und dem Hintergrund von Reisenden, sprich Ausbildung und Arbeit, Gesundheitszustand und Strafregister, gefragt. Außerdem muss man angeben, in welches EU-Land man reisen möchte. Sodass bei der Antragstellung schon bekannt sein muss, in welchem Land man in den Schengen-Raum einreist. Man darf danach auch andere Schengen-Länder bereisen solang dies innerhalb der 90 Tage geschieht, die den Zeitrahmen diese Einreiseerlaubnis bilden.

Die ETIAS wird nach der Erteilung bis zu drei Jahre lang gültig sein oder so lange wie auf dem Dokument vermerkt, da die Gültigkeitsdauer auch von der Einschätzung des Risikos und der Angaben durch das System abhängig ist. Die Gültigkeit verfällt auch, wenn Reisende einen neuen Reisepass beantragen, da die erteilte Erlaubnis an dieses spezifische Dokument gebunden ist.

Für Reisende, die für touristische oder geschäftliche Reisen nach Deutschland oder den Schengen-Raum reisen möchten, wird die ETIAS Einreiseerlaubnis voraussichtlich ab Ende des Jahres 2023 verpflichtend. Es kann jedoch damit gerechnet werden, dass bei der Einführung noch eine Übergangsphase über einen gewissen Zeitraum bestehen wird, was allerdings in den Informationen des Bundesverwaltungsamts noch nicht offiziell bestätigt wurde.

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Digitale Einreiseerlaubnisse gibt es auch für EU-Bürger

Auch deutsche Staatsbürger/innen und Nationalbürger/innen anderer Länder Europas können für verschiedene Länder digital ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis beantragen. So kann man beispielweise mit einer eTA Kanada bis zu sechs Monate lang im Land bleiben und das Dokument hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Nach Australien und Neuseeland kann mit dem Visum Australien bzw. der NZeTA bis zu drei Monate lang reisen und ein Aufenthalt bei einer Einreise mit einer ESTA USA, darf maximal 90 Tage dauern. Dabei hat die Einreiseerlaubnis unterschiedlich lange Gültigkeitszeiträume für die mehrfache Nutzung: zwölf Monate für Australien, zwei Jahre für die USA (erneute Nutzung nach Ablauf der 90 Tage erst nachdem man wieder in Europa war) und Neuseeland (bei kombiniert maximal 6 Monaten Aufenthalt pro Jahr).

Dieser Beitrag ist eine Anzeige von VisumAntrag. Autor ist Benjamin Martin.

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