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StartSicherheitVereinbarung zu Ausgleichszahlungen geschlossen

Vereinbarung zu Ausgleichszahlungen geschlossen

In Berlin ist eine Vereinbarung über die Entschädigung von Beschäftigten der Polizei erzielt worden, die in erheblichem Maße Dienst auf technisch veralteten Schießstätten versehen haben. Teilweise waren die Anlagen sogar marode.

Geschlossen wurde die Vereinbarung u. a. von den Mitgliedern einer eigens eingesetzten Sichtungskommission, der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sowie Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Die Übereinkunft sieht etwa vor, dass die 786 bisherigen Antragsstellerinnen und Antragssteller 75 Euro für jeden vollen Monat erhalten, in dem sie auf einer derartigen Schießanlage eingesetzt waren. Dies gilt bis zur Schließung der letzten technisch veralteten Schießanlage im April 2014. In diesem Jahr werden die Entschädigungen aus den zur Verfügung stehenden Personalmitteln gezahlt. Senatorin Spranger erklärte dazu: „Noch in diesem Jahr nehmen wir vier Millionen Euro in die Hand. Darüber hinaus erforderliche Mittel werde ich für den kommenden Haushalt anmelden.“ Sie sei froh, „dass wir eine Lösung gefunden haben, die den Belastungen Rechnung trägt und diejenigen in den Vordergrund stellt, um die es geht – Menschen, die ihren Dienst für Berlin versehen oder versehen haben.

Außerdem wurden bereits und werden weitere Einzelfälle korrigiert, sodass es auch hier zu Auszahlungen bereits kam oder noch kommt. Zudem wird es eine Ansprechstelle für Betroffene geben. Die Sichtung und Bearbeitung der Anträge erfolgt bis 2029 durch eine von den Gewerkschaften und den Interessensverbänden zusammengestellte Kommission.

Berlins GdP-Landeschef Stephan Weh betonte: „Das Ergebnis heute ist ein Kompromiss, der durch sehr konstruktiven Austausch aller Beteiligten in den letzten Monaten gereift ist.“ Für die Gewerkschaft sei nun entscheidend, „dass die Entschädigungszahlungen an die Betroffenen zeitnah und unbürokratisch erfolgen“.

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