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Mehr polizeiliche Ermittlungsbefugnisse

In Österreich existieren momentan keine Befugnisse für den systematischen Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler zur Identifizierung und Ausforschung unbekannter Täterinnen und Täter, die im Internet Fotos und Videos sexueller Darstellungen von minderjährigen Opfern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren anbieten. Ebenso unmöglich ist die Überwachung der Telekommunikation zur Ausforschung eines solchen Täters.

Die Befugnisse, wie der systematische Einsatz von verdeckt Ermittelnden, die Observation von mehr als 48 Stunden sowie die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung, sind sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt an die Strafdrohung gebunden. Diese Lücke polizeilicher Ermittlungsbefugnisse wird nun durch die Erhöhung der Strafdrohung geschlossen. In Zukunft sollen dadurch noch effizientere Ermittlungen möglich sein. Darüber hinaus wird im Bundeskriminalamt das Cyber-Competence-Zentrum personell verstärkt. Die Implementierung einer speziellen Software, die den automatischen Bildabgleich und dadurch eine Vereinfachung der Ermittlungen ermöglicht, wurde bereits eingeleitet.

Innenminister Gerhard Karner erklärte: „Die derzeit laufende Kriminaldienstreform setzt im Bereich des konsequenten Vorgehens gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einen Schwerpunkt. In Zukunft wird in jedem Landeskriminalamt sowohl ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte eingerichtet werden als auch eine entsprechende Software zum Einsatz kommen, die den digitalen Bildabgleich ermöglicht.“

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