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StartSicherheitNur in Berlin polizeiliche Aufgabe

Nur in Berlin polizeiliche Aufgabe

Die Gewerbeüberwachung ist oftmals eine Aufgabe der Kommunen. Nur in Berlin ist das anders. In der Bundeshauptstadt obliegt diese Aufgabe der Polizei.

Der Gewerbeaußendienst (GAD) ist dort in einem Dezernat des Landeskriminalamtes (LKA) ressortiert (LKA 33). Hier arbeiten aber immer weniger Beschäftigte. Inzwischen sind es nur noch 48 Mitarbeitende. Die Aufsicht über ihre Arbeit ist geteilt. Die Fachaufsicht über den GAD, bei dem die Polizei als Sonderordnungsbehörde tätig wird, obliegt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Dienstaufsicht hat die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. In beiden Häusern herrsche ein unterschiedliches Verständnis, was genau die Gewerbeüberwachung ausmache, berichtet Vincenz Leuschner von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR).

Auch unterscheide sich das Selbstverständnis der beteiligten Behörden. Während die Senatswirtschaftsverwaltung den Fokus auf die Fachaufsicht lege, verstehe sich das LKA insbesondere als Polizei und sehe seine Hauptaufgabe in der Strafverfolgung. Die bezirklichen Ordnungsämter wiederum verstünden sich als Serviceeinrichtungen für die Gewerbetreibenden. Dies führe oft zu unklaren Zuständigkeiten zwischen dem LKA und den Bezirken. Zudem entstünden – auch durch die Überlappung verschiedener Rechtsgebiete – Grauzonen, kritisiert Leuschner. Problematisch sei darüber hinaus, dass der GAD laut Berliner Polizeilaufbahnverordnung zwar eigentlich den dritten Laufbahnzweig neben der Schutz- und der Kriminalpolizei bilde. Allerdings würden schon seit 2007 dafür keine Kräfte mehr ausgebildet. Erhebliche Probleme beim GAD räumt auch der zuständige Abteilungsleiter im LKA Berlin, Jochen Sindberg ein. Dabei sei eine funktionsfähige und praxisnahe Gewerbeüberwachung für das Gemeinwesen von großer Bedeutung. Denn gewisse Gewerbe hätten eine gewisse Gefahrenneigung.

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