Das Berliner Abgeordnetenhaus hat für ein Gesetz gestimmt, dass die Neuwahl von Stadträtinnen und Stadträten in den Bezirken erlaubt. Zugleich ermöglicht es den Alten, die laufende Legislaturperiode zu beenden. Die AfD-Fraktion rechnet mit Mehrkosten von vier Millionen Euro und stimmte als einzige Fraktion dagegen.
„Es ist gut und richtig, dass wir mit übergreifender Mehrheit eine Gesetzeslücke schließen“, sagte der CDU-Abgeordnete Heiko Melzer bei der Aussprache. Seine Partei hat im Januar den ersten entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Es gebe ein Spannungsverhältnis zwischen dem Demokratieprinzip und dem Beamtenverhältnis auf Zeit, erläuterte Melzer. In den Berliner Bezirken werden die Stadträtinnen und -räte von den demokratisch gewählten Bezirksverordneten gewählt. Sie werden dann zu Beamten auf Zeit ernannt. Ihr Beamtenverhältnis endet mit der Legislaturperiode.
Durch die Wahlwiederholung änderten sich die Mehrheiten in den Bezirksverordnetenversammlungen. Einige Stadträtinnen und -räte würden nicht noch einmal gewählt werden, sind aber weiterhin Beamte auf Zeit. „Ganz grundsätzlich ist es so: Die Neuregelungen ermöglichen Neuwahlen in den Bezirken und Neuwahlen der Bürgermeister“, erklärte Melzer. So ließe sich der Wählerwillen abbilden. Gleichzeitig behalten die alten Stadträtinnen und -räte ihre Bezüge.
Rechtssicherheit mit Preis
Dagegen kritisierte Dr. Kristin Brinker von der AfD die hohen Kosten: „Dieses Gesetz bedeutet elf Leute freizustellen – bei voller Bezahlung. Wir reden hier von monatlichen Einkommen über 9.000 Euro. Das kostet über vier Millionen Euro über den Rest der Legislaturperiode.“ Sie nannte das Gesetz eine „Steuergeldverschwendung“.
„Es handelt sich hier nicht um einen goldenen Handschlag, sondern um eine Rechtsabwägung“, betonte der SPD-Abgeordnete Torsten Schneider. Einerseits wolle die Landesregierung sicherstellen, dass der neue Wählerwillen die Bezirksämter prägt. Andererseits müsse dies rechtssicher geschehen. Indem die Stadträtinnen und -räte eine Abfindung erhielten, sei eine Klage gegen die Neuaufstellung der BVVs ausgeschlossen.