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StartSicherheitNds: Neue Zuständigkeit beim Waffenrecht

Nds: Neue Zuständigkeit beim Waffenrecht

Die Zuständigkeiten beim Waffenrecht werden in Niedersachsen neu geregelt. Am dem 1. Januar 2024 sind die Aufgaben bzgl. des Waffenrechts bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover angesiedelt. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.

Das Innenministerium in Hannover begründet diesen Schritt damit, dass das Waffenrecht sich stetig fortentwickelt und anpasst werde. Dadurch ergebe sich ein zusätzlicher Prüfungs- als auch Begründungsaufwand von waffenbehördlichen Entscheidungen. Angesichts der Komplexität des Waffenrechts sei eine Bündelung des Fachwissens zur einheitlichen und effektiven Rechtsanwendung zielführend. Die Konzentration der Waffenbehörden biete die organisatorische Grundlage.

„Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere die Entwaffnung von extremistischen Personen stellt die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover noch effektiver gelöst werden kann“, erklärte dazu Niedersachsen Innenministerin Daniela Behrens (SPD).

2 Kommentare

  1. Eine Reduzierung von mehr als 50 % bedeutet für die Sportschützen und Jäger mindestens eine Verdoppelung der Wartezeiten, wenn dann noch weiter verschärfende Maßnahmen, wie von den Waffengegnern gefordert, hinzu kommen, dann Prost Mahlzeit, so kann man den Schießsport auch den gar ausmachen.
    Scheinbar ist das schon die Vorbereitung auf die Faeser Agenda.

  2. Mit dieser Maßnahme werden die Waffenbehörden schlicht noch mehr gelähmt.

    Das geltende Recht umzusetzen ist in der aktuellen Fassung kaum noch zumutbar.
    Anstatt Bundesweit auf Effektivität zu setzen, bspw. Das Gesetz zu entschlacken, fällt noch mehr sicherheitsirrelevanter Verwaltungsaufwand auf noch weniger Behörden. Sparen Auf Kosten der Sicherheit. Der illegale Waffenbesitzer wird sich freuen dürfen.

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