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StartDigitalesDatenschutz beim Smart Meter

Datenschutz beim Smart Meter

Durch den Rollout von intelligenten Stromzählern, genannt Smart-Meter (SM), soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Insbesondere durch die Nutzung von variablen Stromtarifen sollen Smart-Meter die Endenergieeffizienz steigern. Nach einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hat sich nun die Bundesregierung zur Lebensdauer, Datenschutzaspekten der intelligenten Zähler und dem Risiko zur äußeren Abschaltung von flexiblen Stromerzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen geäußert.

Die Lebensdauer der SM definiert die Bundesregierung auf „abhängig von der Eichfrist“. Diese betrage acht Jahre und könne im Rahmen einer Überprüfung des Geräts durch eine staatlich anerkannte Stelle oder über Stichprobenverfahren einer Geräteserie verlängert werden. Das Einsparpotenzial der Zähler betrage bei Letztverbrauchern wie privaten Haushalten, gewerblichen Unternehmen und sonstigen Abnehmern etwa fünf bis acht Prozent.

Neben den Einsparungen seien SM die technische Basis für dynamische Stromtarife, heißt es in der schriftlichen Antwort. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher dabei helfen, ihren Strombezug in kostengünstigeren Zeiten mit einem hohen Erzeugungsanteil aus erneuerbaren Energien zu verlagern. Strom aus erneuerbaren Energien ist insbesondere bei sonnenreichen und windigen Tagen auf dem Markt preisgünstig anzukaufen.

Des Weiteren möchte die Koalition Endverbraucher bei der Anschaffung finanziell entlasten. Die direkten Kosten für ein intelligentes Messsystem werde für Durchschnittshaushalte auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug würden die Netzbetreiber stärker finanziell beteiligt, da sie maßgeblich am Rollout und der damit verbundenen erweiterten Datenkommunikation profitieren.

Hohe Datenschutzanforderungen

Durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) werde der strenge Schutz der übertragenen Daten gewährleistet. Im aktualisierten Gesetzesentwurf sei niedergeschrieben, wofür berechtige Akteure welche Messwerte nutzen dürfen. Messstellenbetreiber könnten die Daten grundsätzlich nur in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form weitergeben. Mit den Informationen würden das Stromnetz und der Stromnetzbetrieb optimiert und dynamische Stromtarife ermöglicht werden. Geprüft werden die Vorgaben durch die Bundesnetzagentur sowie die Datenschutzbehörden.

Eine Abschaltung von flexiblen Stromerzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen würden durch die SM nicht mehr als bisher ermöglicht. Die Bundesregierung betont, dass die „Verantwortung für einen sicheren Systembetrieb grundsätzlich bei den Übertragungsnetzbetreibern liege“. Sei die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Stromsystems gefährdet, seien die Betreiber verpflichtet, die Gefährdung oder Störung durch netz- und marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen, heißt es in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Rechtspopulisten.

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