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StartSicherheitBBK vor allem Gastgeber der Räumlichkeiten

BBK vor allem Gastgeber der Räumlichkeiten

Im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) fungiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorrangig als Gastgeber der Räumlichkeiten. Inhaltlich hat es nur den Status eines Gastes inne.

Das berichtete Giulio Gulotta, Abteilungsleiter für Wissenschaft und Technik im BBK. Auch seien bislang nicht alle Bundesländer dort vertreten. Bislang gebe es dort Verbindungskräfte aus Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesseitig seien neben dem BBK auch die Bundespolizei, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie die Bundeswehr vertreten. Zudem gebe es kontinuierliche Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV). Mit Letzterem gebe es eine Kooperationsvereinbarung. Mit dem GeKoB gehe keine Neuordnung des Bevölkerungsschutzes einher, sondern es würden „nur“ Anpassungen vorgenommen.

Selbsthilfefähigkeit stärken

Des Weiteren verlangte Gulotta von der Bevölkerung, ihre Selbsthilfefähigkeit zu verbessern. Er betonte: „Wir müssen harte Wahrheiten aussprechen.“ Ebenfalls an die Selbsthilfekompetenzen appellierte auf der Jahresfachtagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU). Hier gebe es noch erheblichen Nachholbedarf. Gleiches gelte mit Blick auf die Warnung der Bevölkerung, warnte der Leitende Branddirektor a. D., Frieder Kircher. Auch bei der Brandschutzerziehung müsse nachgebessert werden. Entsprechendes Material sei zwar vorhanden, die Verteilung lasse aber noch viele Wünsche offen, so Kircher, der sich auch in der vfdb engagiert.

Für eine Attraktivitätssteigerung im Feuerwehrwesen plädiert Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU). Ansonsten werde es in Zukunft in diesem Bereich der Daseinsvorsorge einen erheblichen Personalmangel geben. Feuerwehren seien wichtige Stützen für die Städte. Aus diesem Grunde müssten Angriffe auf Feuerwehrleute auch konsequent strafrechtlich verfolgt werden, so Lewe.

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