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Hausordnung wird verschärft

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt. Dies erfolgte im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.

Die Neuregelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Weitere Personengruppen werden verpflichtet, vor Zugang in die Liegenschaften die Sicherheitsstrecke zu durchlaufen. Außerdem werden künftig stichprobenartige anlassunabhängige Sicherheitskontrollen der Inhaberinnen und Inhaber von Bundestagsausweisen an den Eingängen ermöglicht.

Des Weiteren sollen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Personengruppen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr haben, nun jährlich wiederholt werden. Auch Abgeordnete werden grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise beim Zutritt an den Eingängen zu zeigen. Darüber hinaus wird das Ausweisverfahren für ehemalige Abgeordnete innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten umgestellt. Diese erhalten zukünftig auf Antrag und nach Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode. Und: die Kontrollen vor Einfahrt in das unterirdische Erschließungssystem werden intensiviert.

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