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StartSicherheitMandat des Unabhängigen Kontrollrates erweitern

Mandat des Unabhängigen Kontrollrates erweitern

Das Mandat des Unabhängigen Kontrollrates zur Überwachung der Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollte deutlich ausgebaut werden. Die Institution, bei der es sich um eine Oberste Bundesbehörde handelt, sollte zum zentralen Organ der Rechtskontrolle für alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes ausgebaut werden.

Das verlangen Wissenschaftler der „Stiftung Neue Verantwortung“ (SNV). Aus ihrer Sicht wäre es sinnvoll, die Rechtskontrolle unter dem Dach des Unabhängigen Kontrollrates zu bündeln – einschließlich der bisherigen Kontrollaufgaben der G 10-Kommission. Dafür sollte ein einheitliches Kontrollrahmengesetz geschaffen werden. Langfristig würde dadurch die G 10-Kommission obsolet und könnte aufgelöst werden. Die Forscher räumen in ihrem Positionspapier selbst ein, dass dies eine „Zeitenwende der Nachrichtendienstkontrolle“ darstellen würde.

Sie sei aber notwendig. Denn bislang sei die Kontrollstruktur zu stark fragmentiert. Hier brauche es mehr Vereinheitlichung. Momentan seien „die Kontrollaufträge der einzelnen Institutionen nicht ausreichend aufeinander abgestimmt.“ Zudem fehle eine koordinierende Stelle. Des Weiteren sei der Unabhängige Kontrollrat, dessen Mitglieder zuvor Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewesen sein müssen, bislang nur für die Kontrolle der Ausland-Fernmeldeaufklärung zuständig. Eine Prüfkompetenz bezüglich weiterer Überwachungsmaßnahmen des BND fehle. Auch gebe es bislang kaum Berührungspunkte zur Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Die bisherigen Strukturen, die auch nach dem Willen der Bundesregierung angepasst werden sollen, könnten zu Doppelprüfungen oder einem Kontrollvakuum führen.

Aus verschiedenen Gründen besonders geeignet

Aus Sicht der Wissenschaftler ist der Unabhängige Kontrollrat, dessen Mitglieder vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für zwölf Jahre gewählt werden – eine Möglichkeit zur Wiederwahl besteht nicht – aus verschiedenen Gründen besonders geeignet. Er habe deutlich mehr personelle und finanzielle Ressourcen als die Organe der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Außerdem verfüge er als Oberste Bundesbehörde über einen eigenen Einzelplan im Bundeshaushalt und eine stärkere institutionelle Unabhängigkeit. Denn als Oberste Bundesbehörde seien seine Mitglieder nur dem Gesetz unterworfen und nicht weisungsgebunden. Darüber hinaus biete er eine bessere Grundlage für Datenverarbeitungskontrollen als die G 10-Kommission. Schließlich hätten seine Mitglieder – anders als die Mitglieder der G 10-Kommission – in diesem Bereich ein ausdrückliches Beanstandungsrecht.

Die Forscher sehen aber auch beim Unabhängigen Kontrollrat, der spätestens alle sechs Monate dem PKGr über seine Arbeit berichtet, noch Verbesserungsbedarf. So sollten seine Mitglieder mehr Präsenz im politischen Diskurs zeigen. Auch hätten sie bisher – anders als bei ordentlichen Gerichten – keine Mittel, um Personen, die zu Auskünften verpflichtet wären, sich aber dem Verfahren entziehen, zur Aussage zu bewegen. Auch könne die bestehende Mitwirkungspflicht des BND nicht durchgesetzt werden. Hier plädieren die Wissenschaftler für schärfere Beweiserhebungsinstrumente, wie sie derzeit z. B. bereits in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert sind.

Das komplette Papier findet sich hier.

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